Stabsstelle Rettungsdienstträger
Offenbach, den 14.06.2011Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Offenbach
Die Stadt Offenbach ist als Träger des Rettungsdienstes gesetzlich verpflichtet den bodengebundenen Rettungsdienst in ihrem Stadtgebiet sicher zu stellen. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Neuordnung des Rettungsdienstes in Hessen (HRDG) vom 24.11.1998. Unter Rettungsdienst ist eine medizinisch-organisatorische Einheit zu verstehen, die einerseits der Gesundheitsvorsorge und andererseits der Gefahrenabwehr dient. Der Rettungsdienstbereich Offenbach umfasst das gesamte Stadtgebiet Offenbachs. Es gibt drei Krankenhäuser, davon das Klinikum Offenbach als Schwerpunktkrankenhaus.
Der Verantwortungsbereich des Rettungsdienstträgers gliedert sich in zwei große Bereiche:
Die Notfallversorgung ist eine vorrangig medizinische Leistung bei der Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten durch besonders qualifiziertes, bei Bedarf auch ärztliches, Personal betreut und mit einem geeigneten Rettungsmittel befördert werden. Bei der Notfallversorgung muss die sogenannte Hilfsfrist eingehalten werden,damit eine zeitnahe und optimale Versorgung der Patientinnen, der Patienten gewährleistet ist.
Der Krankentransport befördert kranke, verletzte oder hilfsbedürftige Patientinnen und Patienten, die auf Grund ärztlicher Beurteilung in einem geeigneten Rettungsmittel mit besonders qualifiziertem Personal transportiert werden müssen. Dazu gehört auch die Beförderung zwischen diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen.
Notfallversorgung und Krankentransport werden im Rettungsdienstbereich Offenbach von sechs Leistungserbringern in organisatorischer Einheit durchgeführt.
Neben dem bodengebundenen Rettungsdienst kommen der Luft- und Wasserrettung spezielle
Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes zu.
Die Koordination und Disposition der Rettungsmittel erfolgt in der Leitfunkstelle Offenbach. Jährlich werden in der Leitfunkstelle ca. 19.000 Rettungsdienst-Einsätze disponiert.
Bei besonderen Gefahrenlagen und größeren Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle können besondere Instrumente wie z.B. der Leitende Notarzt/die Leitende Notärztin, der Organisatorische Leiter/die Organisatorische Leiterin Rettungsdienst herangezogen werden, die dann in einer Technischen Einsatzleitung Rettungsdienst zusammenarbeiten.
Das medizinische Qualitätsmanagement wird von dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Herrn Dr. Freier sichergestellt.
Vom Rettungsdienstträger wird anhand einer risikoabhängigen in der NFV und einer frequenzabhängigen Fahrzeugbemessung in der NFV ohne Sonderrechte und im KT eine bedarfsgerechte Vorhaltung ermittelt. Es wird ein Rettungsdienstplan erstellt.
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