Dienstleistungs-Steckbrief
Brandbekämpfung
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 28.01.2010| Wann erforderlich: | Bei Bränden, Brandgeruch oder aber auch nur dem Verdacht eines Schadensfeuers. Die Brandbekämpfung beschränkt sich nicht nur auf der häuslichen, sondern auch auf den gewerblichen und industriellen Bereich mit den damit verbundenen zusätzlichen Gefahren. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Keine |
| Sind Formulare auszufüllen: | Nein. |
| Persönliches Erscheinen: | Notrufnummer 112 |
| Kosten: | Kosten werden auf Grundlage des Hessisches Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz und dem zur Zeit gültigen Feuewehrgebührenverzeichnis erhoben. |
| Zahlungsweise: | Bei Fahrzeugbränden: Gebühren werden angefordert. |
| Weitere Auskünfte unter: | Auskünfte werden durch die Leitfunkstelle vermittelt. Sie ist unter der Nummer 069 / 82 37 99 0 zu erreichen. |
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