Dienstleistungs-Steckbrief
Vorbeugender Brandschutz
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 29.01.2010| Wann erforderlich: | Im Rahmen von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben Durch Gefahrenverhütungsschauen in Gebäuden mit Publikumsverkehr oder besonders brandgefährdete oder brandempfindliche Bauwerke, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Baupläne, technische Unterlagen Keine |
| Sind Formulare auszufüllen: | Teil des Baugenehmigungsantrages Nein |
| Persönliches Erscheinen: | In der Regel nein, sonst genügt Beauftragter (z.B. Architekt, Planer usw.) Nein, Feuerwehr führt Ortsbesichtigung durch |
| Zahlungsweise: | Mit Baugenehmigungsgebühr zu entrichten Gebühren werden angefordert |
| Weitere Auskünfte unter: | 069 / 80 65 - 33 56, - 33 58, - 33 59, - 33 86 |
| Dauer: | Ist vom Objekt bzw. Vorhaben abhängig |
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Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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