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Dienstleistungs-Steckbrief

Vorbeugender Brandschutz

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 29.01.2010
Wann erforderlich:

Im Rahmen von genehmigungspflichtigen Bauvorhaben Durch Gefahrenverhütungsschauen in Gebäuden mit Publikumsverkehr oder besonders brandgefährdete oder brandempfindliche Bauwerke, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Baupläne, technische Unterlagen Keine

Sind Formulare auszufüllen:

Teil des Baugenehmigungsantrages Nein

Persönliches Erscheinen:

In der Regel nein, sonst genügt Beauftragter (z.B. Architekt, Planer usw.) Nein, Feuerwehr führt Ortsbesichtigung durch

Zahlungsweise:

Mit Baugenehmigungsgebühr zu entrichten Gebühren werden angefordert

Weitere Auskünfte unter:

069 / 80 65 - 33 56, - 33 58, - 33 59, - 33 86
Weitere Auskünfte: zu Grundsatzangelegenheiten,
Abteilungsleiter Herr Link, Tel. 069 / 80 65 - 33 57

Dauer:

Ist vom Objekt bzw. Vorhaben abhängig

Feuerwehr Offenbach

Rhönstraße 10
63071 Offenbach am Main
0 69 / 8 23 79 90
feuerwehr@offenbach.de

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