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Berufsfeuerwehr

Offenbach, den 14.06.2011

Laut dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) müssen in Städten über 100.000 Einwohner Berufsfeuerwehren vorhanden sein. Auch in Offenbach ist dies der Fall. Und so stellt die Berufsfeuerwehr rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr den Grundschutz der Stadt Offenbach am Main dar.

Wache Rhönstraße

Grundschutz bedeutet, dass ein bestimmtes Mindestmaß an Einsatzkräften vorgehalten wird, um durch Besetzung der entsprechenden Fahrzeuge die üblichen Schadensereignisse zu bekämpfen. Dazu wird an Wochentagen von 7 bis 19 Uhr eine Einsatzstärke von 20 Beamten im Einsatzdienst vorgehalten, von 19 bis 7 Uhr 18 Beamte und an den Wochenenden sowie an Feiertagen 17 Beamte. Dies beinhaltet immer zwei Disponenten der Leitfunkstelle. Die Reduzierung der Einsatzstärke begründet sich in der verlässlichen Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren in den entsprechenden Tages- und Wochenzeiten.

Darüber hinaus sind immer zwei Disponenten in der Leitfunkstelle der Stadt Offenbach tätig. Zudem sind immer zwei Führungskräfte als Einsatzleitdienst und als Direktionsdienst tätig, die ihren Dienst außerhalb ihres Tagesdienst in Rufbereitschaft erfüllen und bei besonderen Lagen alarmiert werden.

Vollzogen wird der Einsatzdienst durch drei Wachgruppen in einem 12/24-Stunden-Dienst. Die im Dienst befindlichen Mitarbeiter der Wachgruppen besetzen dann die verschiedenen Funktionen des Einsatzdienstes, damit je nach gemeldeten Einsatzstichwort die zunächst benötigten Einsatzfahrzeuge und Sonderfahrzeuge (vom Kleinalarmfahrzeug bis zum Feuerwehrkran) ausrücken können.