Leitlinien zur Förderung von Mädchenarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
Offenbach, den 02.06.2006, letzte Bearbeitung: 03.07.2006Ziel dieser Leitlinien ist es, „unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen (...) Maßnahmen zu treffen, die die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen zum Ziel haben“ (Ausführungsgesetz des Landes Hessen zum SGB VIII § 1 Abs. 2).
Die Verwaltung des Jugendamtes, die gemäß Pkt IV.2 der Leitlinie den Jugendhilfeausschuss alle 2 Jahre in Form eines schriftlichen Berichtes über den Stand der Umsetzung der Leitlinie unterrichtet, hat sich im Rahmen der erstmaligen Berichterstattung für die Durchführung einer standardisierten Befragung entschieden mit dem Ziel, eine Bestandsaufnahme über die bisher realisierten diesbezüglichen Projekte in der Stadt Offenbach zu geben.Die Leitlinien finden sie unter "Mehr zu diesem Thema" als PDF-Datei.
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Energieversorgung Offenbach AG
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