Dienstleistungs-Steckbrief
Sorgeerklärung
Offenbach, den 04.03.2004, letzte Bearbeitung: 06.07.2007| Wann erforderlich: | Bei Kindern nicht verheirateter Eltern |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Abstammungs- oder Geburtsurkunden der Eltern und des Kindes, Vaterschftsanerkennungsurkunde/ - urteil, Personalausweis oder Reisepass |
| Sind Formulare auszufüllen: | keine |
| Persönliches Erscheinen: | ja
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 08.30 bis 11.30 |
| Kosten: | keine |
| Weitere Auskünfte unter: | Tel.: 0 69 / 80 65 - 28 83 oder 34 03, Fax: 0 69 / 80 65 31 87 |
| Sonstige Hinweise: | Abgabe der Sorgeerklärung auch bei einem Notar möglich |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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