Jugendhilfeausschuss
Das Jugendamt weist gegenüber allen anderen Ämtern der Kommunalverwaltung eine Besonderheit auf. Es besteht aus der Verwaltung und einem Ausschuss, dem Jugendhilfeausschuss.
Der Jugendhilfeausschuss hat ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Mittel,
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Dem Jugendhilfeausschuss gehören insgesamt 20 stimmberechtigte Mitglieder an. Darunter befinden sich gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i.V.m. mit § 2 Ziffer 1 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main der Oberbürgermeister oder ein ständiger Vertreter und 11 Stadtverordnete sowie 8 Vertreter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände.
Weiterhin gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 beratende Mitglieder an.
kompletten Beitrag anzeigenSitzungstermine 2013
Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen (§ 71 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII).
Folgende Sitzungstermine wurden für das Jahr 2013 festgelegt:
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Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG