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Ein Ausschuss mit besonderer Stellung

Jugendhilfeausschuss

Das Jugendamt weist gegenüber allen anderen Ämtern der Kommunalverwaltung eine Besonderheit auf. Es besteht aus der Verwaltung und einem Ausschuss, dem Jugendhilfeausschuss.

Der Jugendhilfeausschuss hat ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Stadtverordnetenversammlung bereitgestellten Mittel,

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Amtszeit 2006 bis 2011

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

Dem Jugendhilfeausschuss gehören insgesamt 20 stimmberechtigte Mitglieder an. Darunter befinden sich gem. § 71 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII i.V.m. mit § 2 Ziffer 1 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Offenbach am Main der Oberbürgermeister oder ein ständiger Vertreter und 11 Stadtverordnete sowie 8 Vertreter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände.

Weiterhin gehören dem Jugendhilfeausschuss 16 beratende Mitglieder an.

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Sitzungstermine 2010

Sitzungstermine 2010

Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich, soweit nicht das Wohl der Allgemeinheit, berechtigte Interessen einzelner Personen oder schutzbedürftiger Gruppen entgegenstehen (§ 71 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII).

Folgende Sitzungstermine wurden für das Jahr 2010 festgelegt:

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