Jahresfälligkeit
Offenbach, den 06.06.2008, letzte Bearbeitung: 15.02.2011Michael Rebell
Am 01.07.2011 werden die Jahresbeträge für Grund- und Hundesteuer fällig
Diese Fälligkeit gilt allerdings nur für die Fälle in denen sich nicht für die Quartalsfälligkeiten entschieden haben, Bitte schauen Sie in Ihrem aktuellen Steuerbescheid nach. Zur Vermeidung der gesetzlichen Verzugsfolgen sollten die fälligen Beträge rechtzeitig überwiesen werden. Das Kassen- und Steueramt weist auf die Möglichkeit der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren hin
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