Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter in Offenbach am Main
Offenbach, den 18.03.2004Peter Bratz
Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie für Tiere und Sachen ausgehen können.
Deshalb unterliegt der Transport gefährlicher Güter wie, z.B. Benzin, Diesel, Heizöl, lösungshaltige Putz- und Reinigungsmittel aber auch Farben-, Lacke und Lösemittel einer permanenten Kontrolle durch die zuständigen Behörden. Diese Überwachungsaufgabe wird von Ordnungsamt der Stadt Offenbach am Main wahrgenommen und erstreckt sich auf Kontrollen in den Betrieben als auch auf Prüfungen des LKW-Verkehrs.
Rechtsgrundlagen für die Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter ergeben sich VERKEHRSTRÄGERÜBERGREIFEND aus den nachfolgenden Vorschriften:
Ø GGBefG, GGAV, Erläuterungen und Hinweise zur GbV
Ø STRASSE + EISENBAHN
Ø ADR, Multilaterale Vereinbarungen, Erläuterungen und Hinweise zum ADR
Ø RID, Multilaterale Sondervereinbarungen, Erläuterungen und Hinweise zum RID
Ø SEESCHIFFFAHRT
Ø IMDG-Code, MoU, GGVSee, MSC-Circ. 1075 (Ausnahmen)
Ø BINNENSCHIFFFAHRT
Die Beförderung im Sinne dieses Gesetzes umfasst dabei nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen (Verpacken und Auspacken der Güter, Be- und Entladen).
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