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Ausnahmegenehmigung zum Parken für Ärzte

Offenbach, den 24.10.2006, letzte Bearbeitung: 09.12.2011

Eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Ärzte

kann erteilt werden, wenn der betreffende niedergelassene Arzt regelmäßig dringende Krankenbesuche aus der Sprechstunde heraus durchführt. Allgemeine Notdienste sowie Hausbesuche außerhalb der Sprechzeit werden hierbei nicht berücksichtigt. Diese Genehmigungen können formlos beantragt werden und berechtigen zum Parken im Umkreis von 200 m der Praxis, sofern keine anderen dauerhaften Parkmöglichkeiten vorhanden sind.

Ansprechpartner

Frau Wolfram
Zimmer 1206
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Telefon: 0 69 / 80 65 - 20 92
FAX: 0 69 / 80 65 - 23 19
E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de