Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht
Offenbach, den 24.10.2006, letzte Bearbeitung: 09.12.2011Eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht
kann für Personen unter 1,50 Metern Körpergröße oder aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden. Hierbei ist entweder eine Kopie des Personalausweises oder ein entsprechendes ärztliches Attest einzureichen. Aus diesem Attest muss hervorgehen, ob es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt, der die Erteilung der Genehmigung erforderlich macht oder einen Dauerzustand.
Handelt es sich um einen vorübergehenden Zustand, so ist in diesem Attest die ungefähre Dauer dieses zu vermerken. Des Weiteren muss aus dem Attest ersichtlich sein, dass Sie aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht befreit sind.
Ansprechpartner
Frau Wolfram
Zimmer 1206
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Telefon: 0 69 / 80 65 - 20 92
FAX: 0 69 / 80 65 - 23 19
E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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