Offenbach.de - Diese Seite ist das Portal der Stadt Offenbach. Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen Themen, Veranstaltungen und Neuigkeiten der Stadt.
 

Ausnahmegenehmigungen für den ruhenden Verkehr

Offenbach, den 24.10.2006, letzte Bearbeitung: 09.12.2011

Eine Ausnahmegenehmigung für den ruhenden Verkehr

können in besonders dringenden Einzelfällen für eine bestimmte Örtlichkeit (nicht generell im Stadtgebiet) erteilt werden. Diese Genehmigungen können grundsätzlich nicht erteilt werden, wenn sich in unmittelbarer Entfernung der betreffenden Örtlichkeit legale Park- oder Be- und Entlademöglichkeiten (z.B. eingeschränkte Halteverbote, Bereiche mit Parkscheinautomaten etc.) befinden.

Ansprechpartner

Frau Wolfram
Zimmer 1206
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Telefon: 0 69 / 80 65 - 20 92
FAX: 0 69 / 80 65 - 23 19
E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de