Ausnahmegenehmigungen für den ruhenden Verkehr
Offenbach, den 24.10.2006, letzte Bearbeitung: 09.12.2011Eine Ausnahmegenehmigung für den ruhenden Verkehr
können in besonders dringenden Einzelfällen für eine bestimmte Örtlichkeit (nicht generell im Stadtgebiet) erteilt werden. Diese Genehmigungen können grundsätzlich nicht erteilt werden, wenn sich in unmittelbarer Entfernung der betreffenden Örtlichkeit legale Park- oder Be- und Entlademöglichkeiten (z.B. eingeschränkte Halteverbote, Bereiche mit Parkscheinautomaten etc.) befinden.
Ansprechpartner
Frau Wolfram
Zimmer 1206
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Telefon: 0 69 / 80 65 - 20 92
FAX: 0 69 / 80 65 - 23 19
E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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