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Bewachungsunternehmen

Offenbach, den 18.03.2004, letzte Bearbeitung: 01.06.2011

Wenn Sie sich als Bewachungsunternehmer selbständig machen wollen, müssen Sie sich vorher um eine „Bewachungserlaubnis“ bemühen. Für diese gewerbliche Tätigkeit ist die Gewerbeanmeldung, die alle Gewerbetreibenden vornehmen müssen, nicht ausreichend. Bemühen Sie sich bitte rechtzeitg bevor Sie Ihren selbständigen Betrieb aufnehmen möchten, um diese Erlaubnis. Es dauert einige Zeit, denn vorher müssen Sie an einem mehrtätigen Kurs bei der Industrie- und Handelskammer teilnehmen.
Wie Sie diese Erlaubnis bekommen können und welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie auf der nächsten Seite.

 

Der Antrag für eine Erlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung liegt bisher nur in Papierform vor. Sie können Ihnen ihn bei einer persönlichen Vorsprache erhalten oder wir sind auch gerne bereit Ihnen den Antrag zu schicken.

Zu dem vollständig ausgefüllten Antrag benötigen Sie noch folgende Unterlagen:

Natürliche Personen

Zu den „natürlichen Personen“ gehören auch die Gesellschaften des bürgerlichen Rechts. Es benötigt jeder Gesellschafter eine eigene Erlaubnis und für jeden Gesellschafter sind die nachgenannten Unterlagen vorzulegen:

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Hauptwohnsitz)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des für den Hauptwohnsitz zuständigen
    Amtsgerichts oder in dessen Bezirk in den letzten 3 Jahren eine gewerbliche
    Niederlassung bestand
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder
    Prüfungszeugnis nach § 5 Abs. 1 der BewachungsVO oder
    Bescheinigung des früheren Gewerbetreibenden nach § 17 (1) Satz 2 BewachungsVO
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten
    Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate die für die Unterhaltung des Gewerbe-
    betriebes erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Bei Nachweis der
    erforderlichen Mittel ist insbesondere auf die Personal-, Miet-, Einrichtungs- und
    Versicherungskosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen abzustellen.
    Sofern eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt
    wird, ist davon auszugehen, daß die erforderlichen Sicherheiten nachgewiesen sind
  • Haftpflicht-Versicherungsnachweis
    Es muß nachgewiesen werden, daß bei Aufnahme der Bewachungstätigkeit der nach § 6 der
    Bewachungsverordnung vorgeschriebene Versicherungsschutz gewährleistet ist
  • Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis
    für Personenschäden 1 Million Euro
    für Sachschäden 250.000,00 Euro
    für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,00 Euro
    für reine Vermögensschäden 12.500,00 Euro
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) der Belegart „0“
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) der Belegart „9“


Anmerkung: Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden, wenn sie mit unserer Anschrift – Stadtverwaltung (Ordnungsamt), 63061 Offenbach und dem Verwendungszweck (Erteilung einer Erlaubnis nach 34a GewO) versehen sind durch das Bundeszentralregister direkt an uns gesandt.

Beide Formulare sind beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes zu beantragen.
In Offenbach am Main ist dies das Bürgerbüro, Berliner Straße 100 (Rathaus).


Juristische Personen

Die unter oben angeführten Unterlagen beziehen sich hier auf den/die vertretungsberechtigten Geschäftsführer (außer Nr. 7. – Haftpflichtversicherung, dieser Nachweis ist für die Firma zu erbringen.
Zusätzlich sind für die juristische Person selbst noch vorzulegen:

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts



Bei noch nicht eingetragenen Firmen (in Gründung) ist anstelle dieser Unterlagen eine Kopie des Antrages an das Registergericht sowie eine Kopie des Gesellschaftsvertrages vorzulegen.
Nach Eintragung der juristischen Person ist dann der Handelsregisterauszug nachzureichen.
Außerdem sind, da sich noch in Gründung befindende juristischen Personen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, die oben unter 1. bis 9. genannten Unterlagen für alle
Gesellschafter vorzulegen.


Gebühr

Die Gebühr für die Erlaubnis beträgt 1.700,00 Euro

Ansprechpartner

Herr Eller
Zimmer: 1205
Berliner Str. 60
63065 Offenbach
Telefon: 0 69 / 80 65 - 20 22
FAX: 0 69 / 80 65 - 23 19
E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de