Erlaubnisse für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Kapitalanlagenvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Anlagenberater
Offenbach, den 10.03.2004, letzte Bearbeitung: 01.06.2011Sie möchten sich in einer der vorgenannten Tätigkeiten selbständig machen?
Dann sind einige Punkte von Ihnen zu erfüllen. Sie wissen sicherlich, dass jeder, der ein Gewerbe ausüben möchte, eine Gewerbeanmeldung vornehmen muss. In Ihrem Fall ist zusätzlich noch eine Erlaubnis, die vor Beginn Ihrer selbständigen Tätigkeit erteilt sein muss, erforderlich. Auch wenn wir uns bemühen, Ihnen diese so schnell wie möglich auszustellen - ein wenig Zeit hierfür benötigen wir schon. Also: rechtzeitig darum kümmern.
Wenn Sie wissen möchten wie das geht dann informieren Sie sich auf der nächsten Seite.
Erlaubnisse für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Kapitalanlagenvermittler, Bauträger, Baubetreuer.
Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung?
Sollte der Firmensitz in Offenbach am Main. sein oder hier gegründet werden und Sie als Gewerbeart „Makler, Darlehens-, Kapitalvermittlung, Bauträger, Baubetreuer“ ausüben möchten – so benötigen Sie hierfür eine entsprechende Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO).
Die Ausübung des Gewerbes kann erst erfolgen, wenn Sie in Besitz dieser Erlaubnis sind.
Das Erlaubnisverfahren dient zur Überprüfung, ob Sie für die beantragte Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen (Zuverlässigkeit) erfüllen.
Sie benötigen zunächst einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für nach § 34 c Gewerbeordnung (siehe Antragsvordruck).
Wer ist Antragsteller ?
Einzelperson
Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR, oHG, KG einschließlich GmbH & Co. KG) hier ist für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter eine Erlaubnis zu beantragen.
Juristische Personen (Gesellschaften wie GmbH, AG) - hier muss die Gesellschaft selbst den Antrag stellen. In diesem Fall ist für jede vertretungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) ein Antragsvordruck beizufügen.
Für die Bearbeitung des Antrages auf Erlaubnis nach § 34 c GewO werden benötigt:
- Natürliche Personen und Geschäftsführern bei juristischen Personen:
1.1 Antrag (Formular Seiten 1 und 2)
1.2 Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) – Belegart „0“ zur Vorlage bei einer Behörde
1.2.1 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) –
Belegart „9“ zur Vorlage bei einer Behörde
Anmerkung: Beide Formulare sind beim Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde des Hauptwohnsitzes zu beantragen.
In Offenbach am Main: B ü r g e r b ü r o, Berliner Straße 100 (Rathaus).
Das Führungszeugnis und die Gewerbezentralregister-Auskunft werden, wenn sie mit unserer
Anschrift, Stadtverwaltung (Ordnungsamt), 63061 Offenbach am Main, und dem
Verwendungszweck (Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c GewO) versehen sind, vom
Bundeszentralregister in Bonn direkt an uns gesandt.
1.3 Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Hauptwohnsitzgemeinde);
in Offenbach am Main: Bieberer-Straße 59.
1.4 Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
über Einträge (nach § 915 ZPO und § 107 Abs. 2 KO) in dessen Bezirk der Antragsteller bzw. die Firma in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte.
-
Juristische Personen
Die unter 1 geforderten Unterlagen beziehen sich auch auf den/ die Geschäftsführer.
2.1 Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt:
Ist die Firma bereits im HRB eingetragen, muß die Unbedenklichkeitsbescheinigung, zusätzlich zum Geschäftsführer, auch für die Firma eingereicht werden.
2.2 Auszug aus dem Gewerbezentralregister:
Ist die Firma bereits im HRB eingetragen, muß zusätzlich zur Auskunft für die Geschäftsführung, zusätzlich eine Auskunft für die Firma vorgelegt werden.
2.3 Dem Antrag ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges beizufügen.
2.4 Bei noch nicht eingetragenen Firmen (in Gründung) ist dem Antrag eine Kopie des
Antrages an das Registergericht beizufügen.
Verwaltungsgebühren
Die Gebühr für die Erlaubnis nach § 34c GewO richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis und liegt zwischen 300,00 Euro und 2.000,00 Euro. Diese Gebühr ist bei Antragstellung entrichten.Ansprechpartner
Herr EllerZimmer 1204
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Telefon: 0 69 / 80 65 - 20 22
FAX: 0 69 / 80 65 - 23 19
e-mail: ordnungsamt@offenbach.de
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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