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Gewerbemeldungen

Offenbach, den 21.04.2004, letzte Bearbeitung: 02.12.2011

Gewerbeananmeldung, -ummeldung, -abmeldung

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Das gleiche gilt, wenn:

  1. der Betrieb verlegt wird
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
  3. der Betrieb aufgegeben wird.

Für die entsprechende Anzeige (Gewerbean-, -um-, oder -abmeldung) sind die jeweils vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.

Die Vordrucke sind vollständig, in der vorgeschriebenen Anzahl und gut lesbar auszufüllen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine verspätete An-, Um- oder Abmeldung ein Bußgeldverfahren mit sich ziehen kann.

Ansprechpartner

Herr Merget
(Buchstaben A bis K)
Telefon: 0 69 / 80 65 - 26 57
FAX: 0 69 / 80 65 - 23 19
E-Mail: gewerberegisterordnungsamt@offenbach.de

Frau Rappelt
(Buchstaben L bis Z)
Telefon: 0 69 / 80 65 - 26 13
FAX: 0 69 / 80 65 - 23 19
E-Mail: gewerberegisterordnungsamt@offenbach.de

Frau Schmitt
(Buchstaben L bis Z)
Telefon: 0 69 / 80 65 - 26 13
FAX: 0 69 / 80 65 - 23 19
E-Mail: gewerberegisterordnungsamt@offenbach.de