Messen, Märkte, Ausstellungen und Volksfeste
Offenbach, den 18.03.2004, letzte Bearbeitung: 18.07.2008Diese Seite richtet sich an gewerbliche Veranstalter von Messen, Märkten, Ausstellungen sowie Volksfesten, an denen gewerbliche Anbieter teilnehmen.
Sollten Sie als Gewerbetreibender etwas derartiges planen, wenden Sie sich bitte an uns.
Gewerbliche Messen, Märkte, Ausstellungen und Volksfeste sind nach Titel IV der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig (Festsetzung).
Durch die Festsetzung erhalten die Veranstaltungen die so genannten Marktprivilegien,
zum Beispiel:
- Wegfall des feiertagsrechtlichen Arbeitsverbots
- Reisegewerbekartenfreiheit
- Abweichung von Ladenschlussvorschriften
- Abweichung von gaststättenrechtlichen Erlaubnispflichten
Für derartige Veranstaltungen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Angaben über Art, Ort, Dauer und Öffnungszeiten der Veranstaltung
- Maßstabgerechter Plan über die Standaufbauten mit Angabe über Bauart, Maße und Beschaffenheit der einzelnen Stände
- Mietvertrag über die Veranstaltungsfläche bzw. bei öffentlichen Flächen eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis
- Vorläufiges Händlerverzeichnis mit mindestens 12 Händlern
- Teilnahmebedingungen
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) der Belegart "0"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) der Belegart "9"
Anmerkung: Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden, wenn sie mit unserer Anschrift – Stadtverwaltung (Ordnungsamt), 63061 Offenbach am Main und dem Verwendungszweck (Erteilung einer Erlaubnis nach Titel IV der GewO) versehen sind durch das Bundeszentralregister direkt an uns gesandt.
Beide Formulare sind beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes zu beantragen.
In Offenbach ist dies das Bürgerbüro, Berliner Straße 100 (Rathaus)
Soweit Sie die Veranstaltung nicht selbst leiten, benötigen wir zusätzlich noch ein Führungszeugnis (der Belegart 0)und einen Auszug des Gewerbezentralregisters (der Belegart 9) für die von Ihnen mit der Leitung beauftragten Personen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, wenn Sie eine derartige Veranstaltung beabsichtigen, vorher mit uns telefonisch oder durch eine persönliche Vorsprache Kontakt aufzunehmen.
Für die Durchführung von Messen, Märkten, Ausstellungen und Volksfesten müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Sind diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, müsste Ihr Antrag kostenpflichtig abgelehnt werden.
Eine Veranstaltung nach Titel IV der Gewerbeordnung darf unter anderem nicht in einem Ladengeschäft stattfinden.
Gebühren
Die Gebührenhöhe liegt zwischen 150,00 Euro und 1.000,00 Euro.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Herr Rüsch
Zimmer 1210
Berliner Str. 60
63065 Offenbach
Telefon 0 69 / 80 65 - 25 59
FAX: 0 69 / 80 65 - 20 33
E- Mail: ordnungsamt@offenbach.de
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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