Taxikonzessionen
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 11.09.2011Taxen dürfen - im Gegensatz zu Mietwagen - nicht nur am Betriebssitz des Unternehmens, sondern auch an den dafür vorgesehenen Taxi-Ständen zur Personenbeförderung bereit gehalten werden. Sie dürfen auch von Passanten auf der Straße angefordert werden. Taxen haben eine Beförderungspflicht. Die Fahrt darf nur abgelehnt werden, wenn dem Fahrer die Beförderung nicht zuzumuten ist (z.B. Beförderung stark alkoholisierter Personen). Die Farbe der Fahrzeuge ist vorgegeben. Taxen müssen über ein Dachzeichen verfügen und im Heckfenster muß eine Ordnungsnummer angebracht sein.
| Wann erforderlich: | Wenn Sie einen bestehenden Taxibetrieb übernehmen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Welche Unterlagen Sie zusätzlich benötigen, erfahren Sie aus dem Antragsformular. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Den Antrag erhalten Sie direkt bei uns. |
| Persönliches Erscheinen: | Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. |
| Kosten: | Die Konzession kostet 187,50 EUR. |
| Zahlungsweise: | Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder bar. |
| Weitere Auskünfte unter: | (0 69) 80 65 - 20 92, (Frau Wolfram) |
| Dauer: | Nach Eingang aller Unterlagen bei uns, kann die Bearbeitung fallbezogen bis zu drei Monate dauern. |
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