Unterbringung psychisch Kranker
Offenbach, den 28.02.2008| Wann erforderlich: | Beim Bekanntwerden einer möglichen Erkrankung einer Person im Sinne des Gesetzes über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen (HFEG), diese für sich oder andere eine erhebliche Gefahr darstellt. „Als erhebliche Gefahr ist die ernsthafte und massive - aufgrund konkreter Anzeichen bestehende - Bedrohung der Mitmenschen oder der betroffenen Person anzusehen. Dabei ist es ausreichend, wenn nach ärztlicher Beurteilung der Zustand der kranken Person entsprechende Fehlhandlungen befürchten lässt. Erforderlich ist aber immer eine potentielle Gefährdung, die nach dem Krankheitsbild erfahrungsgemäß zu erwarten ist. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Keine. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Nein. |
| Persönliches Erscheinen: | Die Meldung von einer Unterbringung psychisch Kranker ist auch telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail möglich. |
| Weitere Auskünfte unter: | Herr Kratz Zimmer 1215 Berliner Str. 60 63065 Offenbach Telefon: 0 69 / 80 65 - 31 66 Fax: 0 69 / 80 65 - 23 19 E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
Artikel drucken
Als PDF anzeigen