Dienstleistungs-Steckbrief
Beglaubigungen von Dokumenten / Unterschriften
Offenbach, den 13.04.2008| Wann erforderlich: | Als Beleg für die Echtheit von Dokumenten / Unterschriften |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Die Kopien der Originaldokumente sind mitzubringen, die beglaubigt werden sollen. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Ja |
| Persönliches Erscheinen: | Nur bei Unterschriftsbeglaubigungen |
| Kosten: |
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| Zahlungsweise: | bar |
| Weitere Auskünfte unter: | Ortsgericht Öffnungszeiten: Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr |
| Dauer: | Sofort |
| Sonstige Hinweise: | Beglaubigungen von Dokumenten für Rentenversicherungszwecke werden beim Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt kostenfrei erstellt. |
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