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Beihilfe

Offenbach, den 22.08.2007

Auf Grundlage der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) gewähren wir unseren Beamtinnen und Beamten und mit Einschränkungen auch dem Tarifpersonal Beihilfen in Krankheits- Geburts- und Sterbefällen sowie im Rahmen der Pflegepflichtversicherung.

Umfangreichere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie in unserem Merkblatt. Die entsprechenden Beihilfeanträge finden Sie hier: