Beihilfe
Offenbach, den 22.08.2007Auf Grundlage der Hessischen Beihilfenverordnung (HBeihVO) gewähren wir unseren Beamtinnen und Beamten und mit Einschränkungen auch dem Tarifpersonal Beihilfen in Krankheits- Geburts- und Sterbefällen sowie im Rahmen der Pflegepflichtversicherung.
Umfangreichere Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie in unserem Merkblatt. Die entsprechenden Beihilfeanträge finden Sie hier:
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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