Seit 2008 ist die flexible Arbeitszeit Regelarbeitszeit bei der Stadt Offenbach
Offenbach, den 17.06.2008, letzte Bearbeitung: 18.02.2009Die Stadtverwaltung Offenbach hat bereits im April 1996 im Rahmen eines groß angelegten Beteiligungsprojektes auf freiwilliger Basis ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten angeboten.
Nach über zehnjähriger Laufzeit wurde das Projekt Ende 2006 unter Berücksichtigung der inzwischen beschlossenen Vorgaben zu Gender Mainstreaming umfassend ausgewertet und dokumentiert.
In dem umfangreichen Evaluationsbericht wurde resümierend festgestellt, dass in Offenbach Arbeitszeitflexibilisierung inzwischen erfolgreich flächendeckend eingeführt ist. Das Projekt wurde abgeschlossen und die geltenden Arbeitszeitregelungen entsprechend aktualisiert.
Ende Februar 2008 trat die neue Dienstvereinbarung Arbeitszeit in Kraft, die flexible Arbeitszeit wurde damit als Regel- bzw. Standardarbeitszeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung eingeführt. Mit spezfischen Abweichungen konnten auch die Bediensteten der Feuerwehr und des Eigenbetriebes Kindertagesstätten einbezogen werden.
Die zuvor als Richtlinie geltenden Vorgaben zur Arbeitszeitflexibilisierung auf freiwilliger Basis sowie eine Dienstvereinbarung mit Regelungen über Festarbeitszeit und Gleitende Arbeitszeit wurden aktualisiert, möglichst vereinfacht und übersichtlicher zusammengefasst, wobei die aufgrund der vorliegenden Erfahrungen notwendigen Änderungen oder Konkretisierungen Berücksichtigung fanden.
Eckpunkte der flexiblen Arbeitszeit:
Lage und Dauer der individuellen Arbeitszeiten können dezentral in den Organisationseinheiten festgelegt werden. Dabei sind in den abzuschließenden Arbeitszeitvereinbarungen die unterschiedlichen Interessenlagen von Bediensteten, Kundinnen und Kunden wie auch der Verwaltung selbst zu berücksichtigen und gemeinsam zum Konsens zu führen.
Es gilt ein Arbeitszeitrahmen von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr, für Tarifbeschäftigte ein maximaler Rahmen von zwölf Stunden in diesem Korridor; längste tägliche Arbeitszeit (ohne Pausen) 10 Stunden; Zeitguthaben monatlich maximal 1 Woche - kumuliert 3 Wochen; Zeitschuld maximal 1 Woche; Zeitausgleich stunden-, tage- oder wochenweise; Vereinbarung von höheren Zeitguthaben, Langzeitkonten u. ä. individuell möglich; Einrichtung von Heim- und Teleheimarbeitsplätzen bei Bedarf im Einzelfall; Arbeitszeitplanung zur Bestimmung von Arbeitsspitzen.
Interessierten stellen wir auf Anfrage die aktuelle Dienstvereinbarung "Arbeitszeit" und auch den Evaluationsbericht zur Arbeitszeitflexibilisierung gerne als PDF-Datei zur Verfügung.
Kontakt: Personalamt der Stadt Offenbach, Beate Sabo-Gohr
(E-Mail: beate.sabo-gohr@offenbach.de)
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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