Entgeltumwandlung
Offenbach, den 11.03.2004, letzte Bearbeitung: 18.06.2008Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des künftigen Bruttoarbeitslohnes in einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Unsere Arbeitnehmer/innen können hierdurch von lukrativen Einsparmöglichkeiten profitieren, da für umgewandelte Beträge in der Regel keine Steuern anfallen und bis zum 31.12.2008 generell keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Für Beamtinnen und Beamte gelten diese Bestimmungen nicht.
Wir bieten für die Entgeltumwandlung die Durchführungswege Direktversicherung und Pensionskasse an.
Eine Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die wir als Arbeitgeber auf das Leben unserer Arbeitnehmer/innen abschließen. Dies setzt eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen unseren Beschäftigten (versicherte Personen) und uns (Versicherungsnehmer) voraus. Wir überweisen die umgewandelten Entgeltbestandteile an das Versicherungsunternehmen, das die späteren Versorgungsleistungen an unsere Beschäftigten oder gegebenenfalls deren Hinterbliebene erbringt.
Eine Pensionskasse räumt unseren Beschäftigten bzw. ihren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf künftige Leistungen ein. Auch hier ist für die Überweisung der entsprechenden Entgeltbestandteile eine Entgeltumwandlungsvereinbarung erforderlich. Die späteren Versorgungsleistungen werden unmittelbar von der Pensionskasse erbracht.
Zwischen folgenden Anbietern kann ausgewählt werden:
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Anbieter |
Direktversicherung |
Pensionskasse |
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Sparkassen Pensionskasse AG |
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x |
| SV SparkassenVersicherung |
x |
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| Gothaer Pensionskasse |
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x |
| ASSTEL Lebensversicherung |
x |
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| Zusatzversorgungskasse Darmstadt |
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x |
Bei einzelnen Anbietern können sich unsere Beschäftigten unterschiedliche Produkte und Anlagestrategien aussuchen.
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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