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Dienstleistungs-Steckbrief

Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schüler

Offenbach, den 12.03.2008, letzte Bearbeitung: 18.02.2010

Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen und Vermögen sowie das Einkommen und Vermögen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.

Bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und laufende Arbeits- und Lernmaterialien in pauschalierter Form geleistet wird. Kosten für Schulgeld können nicht erstattet werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Je nach Gestaltung des Einzelfalls sind verschiedene Unterlagen mitzubringen. In jedem Fall sind mitzubringen: Personalausweis bzw. Pass mit aktuellem Aufenthaltstitel, aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise.
Bei elternabhängiger Förderung: Steuerbescheide der Eltern des vorletzten Kalenderjahres vor Beginn des Bewilligungszeitraumes

Sind Formulare auszufüllen:

Je nach Gestaltung des Einzelfalls sind verschiedene Formulare notwendig. In jedem Fall sind das Formblatt 1 (Grundantrag), Anlage zu Formblatt 1 (schulischer und beruflicher Werdegang) und das Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BAföG / Schulbescheinigung) auszufüllen.

Sie haben die Möglichkeit die Formulare über folgende Wege zu beziehen:

  • persönliche Vorsprache beim Amt für Ausbildungsförderung oder in der Zentralen Beratungs- und Servicestelle des Sozialamtes (ZeBuSS)
  • Zusendung nach telefonischer Anfrage
  • Download der Formulare beim Bundesministerium für Bildung und Forschung http://www.bafoeg.bmbf.de/
Persönliches Erscheinen:

Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig, empfiehlt sich jedoch zumindest bei der Erstantragstellung für eine umfassende Beratung.

Kosten:

keine

Zahlungsweise:

Der Förderbetrag wird monatlich im Voraus zum Ersten des Monats überwiesen. Der Bewilligungsabschnitt ist in der Regel an das Schuljahr gebunden. Bei Fortsetzung der Ausbildung ist ein Wiederholungsantrag, möglichst 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungsabschnittes, erforderlich.

Weitere Auskünfte unter:

Amt für Ausbildungsförderung
Frau Neumann
Tel.: 069 / 80 65 - 23 05
Fax: 069 / 80 65 - 32 71
Berliner Str. 60
63065 Offenbach
6.Stock Zimmer 608
E-Mail: sozialamt@offenbach.de

Für eine persönliche Vorsprache empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminabsprache.

Dauer:

Nach Vorliegen aller Unterlagen 10 – 12 Wochen

Sonstige Hinweise:

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.bafoeg.bmbf.de/