Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schüler
Offenbach, den 12.03.2008, letzte Bearbeitung: 18.02.2010Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen und Vermögen sowie das Einkommen und Vermögen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.
Bitte beachten Sie, dass die Ausbildungsförderung für den Lebensunterhalt und laufende Arbeits- und Lernmaterialien in pauschalierter Form geleistet wird. Kosten für Schulgeld können nicht erstattet werden.
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Je nach Gestaltung des Einzelfalls sind verschiedene Unterlagen mitzubringen. In jedem Fall sind mitzubringen: Personalausweis bzw. Pass mit aktuellem Aufenthaltstitel, aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Je nach Gestaltung des Einzelfalls sind verschiedene Formulare notwendig. In jedem Fall sind das Formblatt 1 (Grundantrag), Anlage zu Formblatt 1 (schulischer und beruflicher Werdegang) und das Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BAföG / Schulbescheinigung) auszufüllen.
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| Persönliches Erscheinen: | Persönliches Erscheinen ist nicht notwendig, empfiehlt sich jedoch zumindest bei der Erstantragstellung für eine umfassende Beratung. |
| Kosten: | keine |
| Zahlungsweise: | Der Förderbetrag wird monatlich im Voraus zum Ersten des Monats überwiesen. Der Bewilligungsabschnitt ist in der Regel an das Schuljahr gebunden. Bei Fortsetzung der Ausbildung ist ein Wiederholungsantrag, möglichst 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungsabschnittes, erforderlich. |
| Weitere Auskünfte unter: | Amt für Ausbildungsförderung Für eine persönliche Vorsprache empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminabsprache. |
| Dauer: | Nach Vorliegen aller Unterlagen 10 – 12 Wochen |
| Sonstige Hinweise: | Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung: http://www.bafoeg.bmbf.de/ |
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