Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Offenbach, den 09.04.2008, letzte Bearbeitung: 21.03.2012| Wann erforderlich: | Personen, die durch eine (drohende) Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Besondere Aufgabe der Eingliederung ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Eingliederungshilfen werden somit altersunabhängig erbracht und sind oft einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Je nach Hilfeart müssen Unterlagen zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen eingereicht werden (Personalausweis, Einkommens- und Vermögensnachweise). |
| Sind Formulare auszufüllen: | Nein, notwendige Informationen werden von den Sachbearbeiter/-innen vor Ort aufgenommen. |
| Persönliches Erscheinen: | In der Regel nein. Die Antragstellung wird meist durch Beratungsstellen, Soziale Dienste und sonstige Institutionen eingeleitet. |
| Kosten: | Keine |
| Weitere Auskünfte unter: | Eine Erstinformation erfolgt über die |
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