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Substitutionsnetzwerk

Offenbach, den 05.06.2009, letzte Bearbeitung: 23.07.2009
Jürgen Stein

Psychosoziale Betreuung bei Substitution

Menschen, die aufgrund Ihrer Opiatabhängigkeit erkrankt sind und an einer Substitutionsbehandlung teilnehmen bedürfen entsprechend den Regelungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVO) einer begleitenden psychosozialen Betreuung. Diese Leistung wird sowohl von niedergelassenen Ärzten in Offenbach wie auch von Fachkräften von Suchthilfeeinrichtungen (Suchthilfezentrum Wildhof und Klinikum Offenbach) in der Stadt sowohl ambulant, als auch stationär, erbracht. Ziel der psychosozialen Betreuung ist es, dem Betroffenen einen Weg in die Drogenabstinenz zu ermöglichen. Die Beratung und Betreuung ist vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.

Um die verschiedenen Hilfen möglichst effizient aufeinander abzustimmen trifft sich regelmäßig, unter Federführung des Stadtgesundheitsamtes, das Substitutionsnetzwerk Offenbach. Dort sind Vertreter und Vertreterinnen aller relevanten Institutionen zusammengeführt, die bei Bedarf auch andere Bereiche punktuell hinzuziehen, wenn es zur Verbesserung oder Weiterentwicklung der Situation betroffener Menschen sinnvoll erscheint.