Lokale Fluoridierung der Zähne zur Kariesprophylaxe in Schulen und Kindergärten
Offenbach, den 18.11.2008, letzte Bearbeitung: 15.02.2012Zum Schutz vor Karies wird in den Grundschulen, Sonderschulen und ausgewählten Kindergärten eine lokale Flourierung der Zähne mit einem fluoridhaltigen Lack angeboten.
Ein hoher Fluoridgehalt der oberflächlichen Schicht des Zahnschmelzes verringert die Säurelöslichkeit (Entkalkung) und fördert die Remineralisation (Wiedereinlagerung von Kalk) in vorhandene kleinste Defekte.
Wenn sich die Eltern schriftlich damit einverstanden erklären, dass ihr Kind an dieser Maßnahme teilnimmt, erfolgt sie in halbjährigem Turnus während der gesamten Kindergarten- bzw. Schulzeit oder bis auf Widerruf.
Die Eltern werden vorher schriftlich über den jeweiligen Fluoridierungstermin und entsprechende Verhaltensregeln an diesem Tag informiert.
Diese Fluoridierung im Rahmen der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe soll die Individualprophylaxe beim Hauszahnarzt nicht ersetzten sondern ergänzen. Damit beide Maßnahmen zeitlich sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können, erhalten die Kinder vom Gesundheitsamt einen Flouridpass, in den beide Maßnahmen eingetragen werden sollen und der deshalb zum Zahnarztbesuch mitgenommen werden soll.
| Wann erforderlich: | mindestens alle sechs Monate |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Michel-Sabic Frau Geyer / Frau Neuser |
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