Dienstleistungs-Steckbrief
Heilpraktikerüberprüfung
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 15.02.2012Wer die Heilkunde (allgemein oder eingeschränkt auf Psychotherapie), ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf der Erlaubnis als Heilpraktikerin/Heilpraktiker.
Anmeldungen nimmt das zuständige Ordnungsamt entgegen. Das Stadtgesundheitsamt führt die erforderlichen schriftlichen und mündlichen Überprüfungen durch.
Die schriftliche Überprüfung findet zweimal jährlich statt. Termine sind jeweils der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres.
Die mündliche Überprüfung erfolgt regelhaft im Zeitraum bis zu zwei Monaten nach der schriftlichen Überprüfung.
Die Überprüfung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil; der schriftliche Teil dauert zwischen 55 und 120 Minuten, der mündliche Teil max. 60 Minuten.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie vom Ordnungsamt.
| Wann erforderlich: | Jeder, der sich auf dem Gebiet des Heilwesens betätigen will, ohne -wie es im Gesetz heißt- "als Arzt bestallt zu sein", benötigt eine Heilpraktikererlaubnis. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | gültiger Personalausweis / Reisepass bei ausländischen Antragssteller(inne)n Pass mit Aufenthaltstitel |
| Sind Formulare auszufüllen: | ja, in schriftlicher Form beim Ordnungsamt erhältlich |
| Persönliches Erscheinen: | ja, zu den eingeladenen Prüfungsterminen |
| Kosten: | zur Zeit: schriftliche Prüfung 210 Euro |
| Zahlungsweise: | bar, am Tag der Prüfung |
| Weitere Auskünfte unter: | Frau Krämer / Frau Savoca |
| Sonstige Hinweise: | Aufzug vorhanden (Südeingang).
Antragstellung erfolgt beim Ordnungsamt Info:
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Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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