Dienstleistungs-Steckbrief
Trinkwasserüberwachung
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 19.12.2011Das Gesundheitsamt ist für die Überprüfung der Trinkwasserqualität und der technischen Anlagen (Aufbereitung) nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Trinkwasserverordnung in der Stadt Offenbach zuständig. Zu den überprüften Anlagen zählen insbesondere die zentrale öffentliche Wasserversorgung, Einzel- und Eigenversorgungsanlagen (Hausbrunnen) sowie Hausinstalationen in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser, etc.).
| Wann erforderlich: | Die Überprüfung der Trinkwasserqualität unterliegt den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung. Es sind regelmäßige Überwachungen durch das Gesundheitsamt erforderlich. |
| Kosten: | Kontrollen des Stadtgesundheitsamtes sind gebührenpflichtig. Der Betrag errechnet sich nach Aufwand. |
| Zahlungsweise: | auf Rechnung |
| Weitere Auskünfte unter: | Herr Peter |
| Sonstige Hinweise: | Terminvereinbarung erforderlich |
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