Lebenspartnerschaft
Offenbach, den 16.03.2004, letzte Bearbeitung: 16.06.2010Zwei Personen gleichen Geschlechts begründen eine Lebenspartnerschaft, wenn Sie gegenseitig, persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen. Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt in dessen Bezirk Sie einen Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Dieses Standesamt kann die Unterlagen an das Standesamt weiterleiten, bei dem Sie die Lebenspartnerschaft begründen möchten. Bei der Anmeldung müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen und urkundliche Nachweise vorlegen die uns die Prüfung ermöglichen, ob Sie die Voraussetzungen zur Begründung der Lebenspartnerschaft erfüllen. Sie können Ihre Lebenspartnerschaft frühestens sechs Monate vorher anmelden. Termine für die Begründung der Lebenspartnerschaft werden erst bei der Anmeldung reserviert oder vereinbart. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung, wenn die Lebenspartnerschaft in den Sommermonaten, zu besonderen Daten oder vor Feiertagen begründet werden soll.
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| Wann erforderlich: | Wenn Sie eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründen wollen. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Begriffserläuterungen finden Sie hier! In jedem Fall:
Die vorgenannten Auskünfte sind nicht verbindlich. Besonders bei Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger oder Berücksichtigung ausländischer Rechte sind persönliche Informations- und Beratungsgespräche unbedingt erforderlich.
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| Sind Formulare auszufüllen: | Alle Formulare werden von der Lebenspartnerschaftsbehörde ausgefüllt. |
| Persönliches Erscheinen: | Ja, zumindest eine Lebenspartnerin/ein Lebenspartner muss persönlich erscheinen. Die verhinderte Partnerin/der verhinderte Partner muss eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass sie/er mit der Beantragung durch ihre Partnerin/ihren Partner einverstanden ist (Formgebundenes Formular). |
| Kosten: | Die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird fallbezogen berechnet. Die Begründung der Lebenspartnerschaft ist ebenso gebührenpflichtig. Siehe Gebührentabelle |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN) |
| Weitere Auskünfte unter: | 0 69 / 80 65 - 24 71 069 / 80 65 - 25 71 0 69 80 65 - 26 71 hier zur Übersicht der Ansprechpartner des Standesamtes. |
| Dauer: | Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 30-45 Minuten. Bei Ihrer Vorsprache müssen Sie teilweise mit sehr langen Wartezeiten rechnen. Wir empfehlen Ihnen individuelle Terminabsprachen ausserhalb der Sprechstunden. |
| Sonstige Hinweise: | Ein Wartemöglichkeit mit Stühlen ist vorhanden, ebenso eine Besucher- und Behindertentoilette (jeweils im Foyer des Rathaus-Erdgeschosses). Zugang für Rollstuhlfahrer: Über den Südeingang (Stadthofseite) des Rathauses ebenerdig bis zu uns. |
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