Urkunden
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 11.11.2011Beim Standesamt können Sie folgende Urkunden beantragen:
- Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (mit oder ohne Hinweisteil)
- Auszug aus dem Geburtsregister (mehrsprachig)
- Eheurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Auszug aus dem Eheregister (mehrsprachig)
- Sterbeurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister
- Auszug aus dem Sterberegister (mehrsprachig)
- Urkundenbestellformular
Die Ausstellung von Urkunden, die Einsichtnahme und die Erteilung von Auskünften aus diesen Registern können Sie nur verlangen, wenn sich die Eintragung auf Sie, Ihre Ehepartnerin/ihren Ehepartner, Vorfahren (Eltern und Großeltern) und Abkömmlinge (Kinder und Enkel) bezieht. Behörden können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Urkunden oder Auskünfte einholen. Andere Personen zum Beispiel Verwandte der Seitenlinie, Rechtsanwälte, Inkasso-Büros, Banken und Versicherungen, müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen. Der Nachweis der Glaubhaftmachung ist zum Beispiel die Vollmacht einer berechtigten Person, eine gerichtliche Bestallung oder ein Testament. Ahnenforschung begründet kein rechtliches Interesse.
| Wann erforderlich: | Wenn Sie für private Zwecke (zum Beispiel Bewerbung, Vereinseintritt) oder amtliche Zwecke (zum Beispiel Passbeantragung, Einschulung, Geburt, Eheschließung) Urkunden benötigen. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
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| Sind Formulare auszufüllen: | Nein. |
| Persönliches Erscheinen: | Ihre Urkundenbestellung und Ihr Auskunftsersuchen können Sie persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail an uns richten. Die Verantwortung für die Datenübermittlung tragen Sie als Veranlasserin/Veranlasser. Aus Gründen des Datenschutzes können wir Ihnen die gewünschte Urkunde oder Auskunft jedoch nur persönlich oder schriftlich übermitteln. |
| Kosten: | Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Tabelle. |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN), Rechnung. Briefmarken werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. |
| Weitere Auskünfte unter: | 0 69 / 80 65 - 22 71 Weitere Informationen! hier zur Übersicht der Ansprechpartner des Standesamtes. |
| Dauer: | Wenn Sie Ihre Urkunde schriftlich oder persönlich anfordern, wird Sie Ihnen spätestens drei Tage nach Anforderung übersandt oder liegt zur Abholung bereit. Auskünfte aus den Personenstandsregistern erteilen wir bei Ihrer persönlichen Vorsprache in der Regel sofort, Ihr schriftliches Auskunftsersuchen beantworten wir spätestens drei Tage nach Eingang. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Standesamt haben Sie selten Wartezeiten. |
| Sonstige Hinweise: | Ein Wartemöglichkeit mit Stühlen ist vorhanden, ebenso eine Besucher- und Behindertentoilette (jeweils im Foyer des Rathaus-Erdgeschosses).Zugang für Rollstuhlfahrer: Über den Südeingang (Stadthofseite) des Rathauses ebenerdig bis zu uns. |
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