Sterbebeurkundungen
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 23.10.2009Krankenhäuser und öffentliche Anstalten oder Einrichtungen sind verpflichtet, dem Standesamt in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag den Sterbefall anzuzeigen. Ist der Sterbefall nicht in einem Krankenhaus oder einer öffentlichen Anstalt eingetreten, so sind folgende Personen in nachstehender Reihenfolge innerhalb der gleichen Frist gegenüber dem Standesamt zur Anzeige verpflichtet:
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
- jede andere Persopn, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Mit der Anzeige müssen Sie dem Standesamt die zur Beurkundung erforderlichen Daten wie zum Beispiel Namen der verstorbenen Person, Todestag, -ort, -zeitpunkt, Familienstand und letzter Wohnsitz übermitteln.
| Wann erforderlich: | Bei Eintritt eines Sterbefalles in Offenbach am Main. |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Begriffserläuterungen finden Sie hier! In jedem Fall:
Ausländische Urkunden bitte im Original mit deutscher Übersetzung vorlegen. Übersetzungen sollten in Deutschland angefertigt werden. Urkunden bedürfen teilweise der Anbringung einer Apostille oder Legalisation bzw. Richtigkeitsprüfung. Zusätzlich, wenn Verstorbene bei Eintritt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden waren oder eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet hatten:
Zusätzlich, wenn Verstorbene ledig waren:
Um nach Beurkundung des Sterbefalles die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen an andere Behörden (Finanzamt, Ortsgericht, Nachlassgericht) machen zu können, benötigen wir neben den Angaben aus der Sterbefallanzeige noch zusätzliche Angaben zum Beispiel über Angehörige der verstorbenen Person. |
| Sind Formulare auszufüllen: | Ja, die Sterbefallanzeige (wenn Sterbefall nicht im Krankenhaus eingetreten ist). |
| Persönliches Erscheinen: | Ja, zur Vorlage der zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen. In der Regel werden Bestattungsunternehmen von den Hinterbliebenen beauftragt, die Formalitäten zur Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt abzuwickeln. |
| Kosten: | Die Beurkundung des Sterbefalles ist gebührenfrei. Ebenso erhalten Sie gebührenfreie Sterbeurkunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, für Rentenangelegenheiten und eine Bescheinigung für die Bestattung. Die Ausstellung weiterer Sterbeurkunden für private Zwecke ist gebührenpflichtig, siehe Gebührentabelle. |
| Zahlungsweise: | Bar, durch Scheck oder EC-Cash (mit PIN), Rechnung. Briefmarken werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert. |
| Weitere Auskünfte unter: | 0 69 / 80 65 - 23 71 Weitere Informationen! hier zur Übersicht der Ansprechpartner des Standesamtes. |
| Dauer: | Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 30 Minuten. Bei persönlicher Vorsprache ist selten mit langen Wartezeiten zu rechnen. |
| Sonstige Hinweise: | Ein Wartemöglichkeit mit Stühlen ist vorhanden, ebenso eine Besucher- und Behindertentoilette (jeweils im Foyer des Rathaus-Erdgeschosses). Zugang für Rollstuhlfahrer: Über den Südeingang (Stadthofseite) des Rathauses ebenerdig bis zu uns. |
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