Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist gemäß § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) die sachlich zuständige Behörde für die Ausführung der Bestimmungen, die sich aus der StVO ergeben. Die örtliche Zuständigkeit hängt von der Klassifizierung der betroffenen Straße sowie dem Status der Gemeinde ab. In Offenbach als kreisfreier Stadt ist dies der Oberbürgermeister, der die Erledigung der meisten straßenverkehrsbehördlichen Aufgaben auf das Amt für Stadtplanung und Baumanagement übertragen hat.
KONTAKTDATEN
Straßenverkehrs- Behörde
Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
Gebäude: Berliner Straße 60 (Stadthaus)
Telefon: 069 / 80 65 - 29 57 oder - 22 94
Fax: 069 / 80 65 - 20 24
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@offenbach.de
Unsere Aufgaben: mehr ...
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG