Freihaltung von Verkehrsflächen für Umzüge und Arbeiten ohne Verkehrsbeeinträchtigung
Offenbach, den 11.07.2008, letzte Bearbeitung: 31.01.2011| Wann erforderlich: | Sie wollen umziehen und finden vor Ihrem Haus in der Regel keine freien Parkplätze o d e r Sie möchten Arbeiten auf privatem Grund durchführen und benötigen Platz zum Be- und Entladen der Arbeitsfahrzeuge o d e r Sie wollen eine Parkfläche z.B. für die Abstellung eines Containers reservieren (ACHTUNG! Aufstellung des Containers bitte separat beim Ordnungsamt beantragen!) |
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| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Es ist bei der Bearbeitung Ihres Antrages hilfreich, wenn Sie dem Antrag ein Foto oder eine Skizze mit genaueren Lageinformationen (z.B. "Schrägparkplätze", "ausgebauter bzw. markierter Parkstreifen" etc.) beifügen. Die Sachbearbeiter können dann auf den ersten Blick erkennen, welche Beschilderung sie anordnen müssen. |
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| Sind Formulare auszufüllen: | Bitte nutzen Sie zur Antragstellung unser Antragsformular. Sie finden es am Ende dieser Seite im *.pdf-Format. |
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| Kosten: | Die verkehrsrechtliche Anordnung der Schilder ist gebührenfrei. |
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| Weitere Auskünfte unter: | Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Urban (Verwaltungssachbearbeiter): |
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| Dauer: | Wenn die Unterlagen vollständig und eindeutig sind und keine weiteren Überprüfungen mehr durchgeführt werden müssen, kann in der Regel sofort über Ihren Antrag entschieden werden. Wenn Sie Ihren Antrag per Email einsenden, bekommen Sie alle benötigten Unterlagen vorab auch per Email zugesendet. Die Originale mit Siegel und Unterschrift folgen einige Tage später per Post. |
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| Sonstige Hinweise: | Bitte beachten Sie, dass die Stadt Offenbach kein Beschilderungsmaterial zur Verfügung stellt. Mit den Unterlagen erhalten Sie eine Liste mit Adressen und Telefonnummern von Beschilderungsfirmen, bei denen Sie die Haltverbotsschilder ausleihen bzw. die sie mit der Beschilderung beauftragen können. Wenn Sie diesbezüglich Preisauskünfte benötigen, wenden Sie sich ebenfalls an die entsprechenden Firmen. Es ist unbedingt erforderlich, dass diese Schilder drei volle Werktage vor dem geplanten Beginn der Gültigkeit aufgestellt worden sein müssen. Sonn- und Feiertage sowie der Aufstelltag zählen hierbei nicht mit, und es ist nicht möglich, innerhalb der Frist noch rechtswirksame Schilder anzuordnen. Berechnungsschema
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