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Vermessungsamt
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Bodenrichtwertkarte Ausgabe 2011
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Offenbach ermittelt zum Anfang jedes geraden Kalenderjahres Bodenrichtwerte. Diese werden in einer Bodenrichtwertkarte eingetragen.
kompletten Beitrag anzeigenBebauungsplan
Die Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (Städtebaurecht) ist der wichtigste Teil der städtebaulichen Planung in der Stadt Offenbach. Das Baugesetzbuch (kurz BauGB) sieht einen zweistufigen Aufbau der Bauleitplanung vor. Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes (mit relativ großflächigen Darstellungen) werden für Teilgebiete der Stadt Offenbach Bebauungspläne (mit detaillierten Festsetzungen) erarbeitet, wo immer es für die städtebauliche Entwicklung (Schaffung neuer Baugebiete) und Ordnung (Verbesserung bestehender Baugebiete) erforderlich ist.
Die Bebauungspläne werden von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Das heißt: Der Bebauungsplan ist ein Ortsgesetz und daher für jedermann rechtsverbindlich. Für Neubaugebiete enthalten die Bebauungspläne eine ganze Reihe von Festsetzungen. Es werden u. a. Regelungen bezüglich der überbaubaren Flächen, der baulichen Nutzung, der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen und der Ausgleichsmaßnahmen für die naturschutzrechtlich geforderte Eingriffskompensation getroffen.
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