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Hausnummerierung

Offenbach, den 07.07.2004, letzte Bearbeitung: 19.09.2011

§ 126 Abs. 3 Baugesetzbuch begründet die Verpflichtung des Grundstückseigentümers sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Nach § 4 der Hausnummernverordnung der Stadt Offenbach am Main ist diese so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut lesbar ist. Bei neu errichteten Gebäuden wird die Hausnummer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zugeteilt. Hierüber erhält der Eigentümer mit der Baugenehmigung Bescheid. Andere Dienststellen oder Behörden, wie das Einwohnermeldeamt, werden durch das Vermessungsamt informiert.
In manchen Fällen, so etwa bei der Umbenennung einer Straße, kann sich die Notwendigkeit zur Umnumerierung ergeben. Hierüber wird der Grundstückseigentümer durch das Vermessungsamt informiert.

Vermessungsamt

Berliner Straße 60
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 26 81
vermessungsamt@offenbach.de

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Kontakt

Wolfgang Weiser
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
0 69 / 80 65 - 28 97
vermessungsamt@ offenbach.de

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