Umlegung
Offenbach, den 07.07.2004, letzte Bearbeitung: 29.10.2008Die Umlegung ist eine Bodenordnungsmaßnahme auf der Grundlage des
Baugesetzbuches (§§ 45 - 79). Hauptzweck einer Umlegung ist es, bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach der Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Eine gesetzliche Umlegung wird auf Antrag durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main angeordnet. Für die Durchführung ist die Umlegungsstelle des Vermessungsamtes der Stadt Offenbach zuständig. Auf Anordnung und Durchführung einer Umlegung besteht kein Rechtsanspruch.
Eine freiwillige Umlegung setzt die Mitwirkungsbereitschaft aller betroffenen Grundstückseigentümer voraus, die für die Durchführung des Verfahrens Vereinbarungen miteinander treffen.
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