Informationen zur "Rente mit 67"
Offenbach, den 21.03.2008, letzte Bearbeitung: 22.05.2008Jasmin Barthelmeß
Arbeitnehmer in Deutschland sollen künftig später in Rente gehen.
Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersgrenze von bisher 65 Jahren auf das 67. Lebensjahr eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitrags- und Niveausicherungsziele einhalten zu können. Dem hat nach dem Beschluss des Bundestages nun auch der Bundesrat zugestimmt. Das „RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz“ sieht ab 2012 eine stufenweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von bisher 65 auf 67 vor. Wer 1964 oder später geboren wurde, erhält künftig die volle Rente in aller Regel erst mit 67 Jahren.
Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte wird beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1949 stufenweise von heute 65 auf 67 Jahre angehoben.
Ebenfalls wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1952, stufenweise von heute 63 auf 65 Jahre angehoben.
Bei der Erwerbsminderungsrente soll die Altersgrenze für den abschlagsfreien Rentenbeginn, die heute beim vollendeten 63. Lebensjahr liegt, grundsätzlich ebenfalls um 2 Jahre auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben werden.
Bei den Hinterbliebenenrenten erhöht sich analog zur Regelaltersrente auch das Alter für den Bezug der großen Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Die Altersgrenze wird abhängig vom Todesjahr des Versicherten, ab dem Jahr 2012 beginnend, stufenweise vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben.
Die Maßnahme trägt dazu bei, in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen die finanzielle Grundlage und die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nachhaltig sicherzustellen
Einzelheiten, speziell Tabellen über den jeweiligen Rentenbeginn entsprechend individuellem Geburtsmonat und –jahr unter
www.deutsche-rentenversicherung.de
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