Rentenanträge
Offenbach, den 19.03.2008, letzte Bearbeitung: 24.03.2008Jasmin Barthelmeß
Folgende Anträge werden entgegen genommen (und zwar sowohl nach deutschem wie nach Auslands-Rentenrecht !):
- alle Anträge der Deutschen Rentenversicherung einschließlich Knappschaft, Seekasse und Bahnversicherung
- auf Versichertenrenten (Rente wegen Erwerbsminderung, Rente auf Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente, Rente wegen Alters)
- auf Renten wegen Todes (Witwen- und Witwerrente, Waisenrente, Erziehungsrente, Witwen- und Wirtwerrente an vor dem 01.07.1977 geschiedene Ehegatten)
Wir bitten, sämtliche Versicherungsunterlagen, insbesondere einen vorhandenen Versicherungsverlauf und Nachweise über Lehrzeit und/oder Schulausbildung ab dem 17. Lebensjahr mitzubringen.
Weiter benötigte Unterlagen sind evtl. vorhandene Rentenbescheide und/oder Ablehnungsbescheide sowie Personalausweis oder Reisepass, die Versichertenkarte der Krankenkasse, die Bankverbindung und die Geburtsurkunden der Kinder.
Bei Hinterbliebenenrenten sind zusätzlich Heirats- und Sterbeurkunde, ggf. auch Scheidungsurteil, erforderlich.
Ausländische Versicherte bringen bitte neben den deutschen Versicherungsunterlagen ihre ausländischen Arbeits-/Versicherungsnachweise wie Arbeitsbuch, Bescheinigungen der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen bzw. der Arbeitgeber mit.
Wir beraten Sie vor Antragstellung, ob die jeweiligen Voraussetzungen zum Rentenbezug erfüllt sind bzw. welche Rentenart für Sie die günstigste ist.
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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