Ab Januar 2012: Neue Werte in der Rentenversicherung
Offenbach, den 21.12.2010, letzte Bearbeitung: 22.12.2011J.Barthelmess
Ab Januar 2012 gelten neue Werte in der gesetzlichen Rentenversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
Der Beitragssatz, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte teilen, sinkt auf 19,6 Prozent.
Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen sind, steigt in den alten Bundesländern auf monatlich 5.600 Euro und bleibt in den neuen Bundesländern stabil bei 4.800 Euro.
Für freiwillig Versicherte sinkt der Mindestbeitrag im gesamten Bundesgebiet auf 78,40 Euro pro Monat. Er kann wichtig sein, um beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu sichern. Der Höchstbeitrag für freiwillig Versicherte beträgt im Jahr 2012 1.097,60 Euro.
Der so genannte Regelbeitrag für Handwerker und pflichtversicherte Selbständige steigt auf 514,50 Euro in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern sinkt er auf 439,04 Euro. Für das Jahr 2011 können freiwillige Beiträge noch bis zum 31. März 2012 gezahlt werden. Sie liegen monatlich zwischen 79,60 Euro (Mindestbeitrag) und 1.094,50 Euro (Höchstbeitrag).
Wer eine Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, darf bis zu 400 Euro monatlich hinzuverdienen. Wer eine Teilrente bezieht, sollte seine individuelle Verdienstgrenze bei seinem Rentenversicherungsträger erfragen. Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner wie bisher unbegrenzt dazuverdienen.
Weitere Informationen gibt es bei den Auskunfts- und Beratungsstellen, am gebührenfreien Servicetelefon unter 0800 – 1000 48 012 sowie den Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Hessen oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
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