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Dienstleistungs-Steckbrief

Auskünfte in Fragen des Sozialversicherungsrechts

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 21.05.2008
Wann erforderlich:

  • Wenn Fragen zum Versicherungskonto und zum Rentenbeginn bestehen
  • wenn der Versicherte sein Rentenkonto klären muss
  • Fragen zur Rentenhöhe
  • Fragen zur Beitragszahlung
  • Fragen zum zuständigen Leistungsträger
  • Fragen allgemeiner Art zum Rentenrecht und zu Rechtsänderungen
  • Fragen im Zusammenhang mit Rente und Arbeitslosenversicherung
  • Fragen im Zusammenhang mit Rente und Krankenversicherung
  • Fragen im Zusammenhang mit Rente und Pflegeversicherung
  • Fragen im Zusammenhang mit Rente und Unfallversicherung

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Wird eine detaillierte Auskunft zum Versicherungskonto benötigt, müssen

  • der Rentenversicherungsverlauf oder ersatzweise die Sozialversicherungsnachweise vorgelegt werden,
  • sowie der Bundespersonalausweis/ Reisepass.

Bei allgemeinen Auskünften werden keine Unterlagen benötigt.

Sind Formulare auszufüllen:

nein

Persönliches Erscheinen:

Ja - oder das einer/s Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht, sofern letzterer Auskünfte zum Berufsleben /Versicherungsverhältnis des Versicherten geben kann

Kosten:

für Sie entstehen keine Kosten

Weitere Auskünfte unter:

wenden Sie sich bitt eim Einzelfall an unsere Sachbearbeiterinnen

Dauer:

je nach Umfang des Auskunftsersuchens

Sonstige Hinweise:

Hilfreiche Erläuterungen zum Thema:

Allgemeine Auskünfte erteilen wir während der Sprechzeiten. Persönliche Auskünfte zu Ihrer Rente, z.B. frühester Rentenbeginn ohne Abschläge oder Rentenantragstellung sind zeitintensiver und benötigen daher einen anderen Rahmen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin.

Versicherungsamt

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 28 71
versicherungsamt@offenbach.de

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