Auskünfte in Fragen des Sozialversicherungsrechts
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 21.05.2008| Wann erforderlich: |
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| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Wird eine detaillierte Auskunft zum Versicherungskonto benötigt, müssen
Bei allgemeinen Auskünften werden keine Unterlagen benötigt. |
| Sind Formulare auszufüllen: | nein |
| Persönliches Erscheinen: | Ja - oder das einer/s Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht, sofern letzterer Auskünfte zum Berufsleben /Versicherungsverhältnis des Versicherten geben kann |
| Kosten: | für Sie entstehen keine Kosten |
| Weitere Auskünfte unter: | wenden Sie sich bitt eim Einzelfall an unsere Sachbearbeiterinnen |
| Dauer: | je nach Umfang des Auskunftsersuchens |
| Sonstige Hinweise: | Hilfreiche Erläuterungen zum Thema:
Allgemeine Auskünfte erteilen wir während der Sprechzeiten. Persönliche Auskünfte zu Ihrer Rente, z.B. frühester Rentenbeginn ohne Abschläge oder Rentenantragstellung sind zeitintensiver und benötigen daher einen anderen Rahmen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin. |
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