Kontenklärungsanträgen der gesetzlichen Rentenversicherung
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 01.09.2009| Wann erforderlich: | Wenn das Beitragskonto des Rentenversicherungsträgers lückenhaft ist - entweder auf Aufforderung des Rentenversicherungsträgers oder auf Ihren Wunsch |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: |
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| Sind Formulare auszufüllen: | ja. Wir sind Ihnen hierbei gerne behilflich. |
| Persönliches Erscheinen: | Ja - oder das einer/s Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht, sofern letzterer Auskünfte zum Berufsleben /Versicherungsverhältnis des Versicherten geben kann |
| Kosten: | für Sie entstehen keine Kosten |
| Weitere Auskünfte unter: | wenden Sie sich im Einzelfall bitte an unsere Sachbearbeiterinnen |
| Dauer: | zwischen 30 und 90 Minuten |
| Sonstige Hinweise: |
Allgemeine Auskünfte erteilen wir während der Sprechzeiten. Persönliche Auskünfte zu Ihrer Rente, z.B. frühester Rentenbeginn ohne Abschläge oder Rentenantragstellung sind zeitintensiver und benötigen daher einen anderen Rahmen. Vereinbaren Sie hierzu bitte einen Termin. |
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