Seniorenwohnungen
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 29.11.2011| Wann erforderlich: | Zum Bezug einer öffentlich geförderten Seniorenwohnung für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Bei jeder Antragstellung erforderlich: - ausgefülltes Antragsformular - Einkommennachweise von allen Personen - Pass oder Ausweis von allen Personen (ggf. mit Aufenthaltsnachweis) Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden (diese entnehmen Sie bitte dem Merkblatt). |
| Sind Formulare auszufüllen: | hier im Format pdf: |
| Persönliches Erscheinen: | ja |
| Kosten: | keine |
| Weitere Auskünfte unter: | bitte wenden Sie sich im Einzelfall an unsere Sachbearbeiter/innen |
| Sonstige Hinweise: | Voraussetzung zum Bezug einer Seniorenwohnung, ist, dass Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier |
Offenbach.de
Stadtwerke Offenbach Holding
Energieversorgung Offenbach AG
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