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Dienstleistungs-Steckbrief

Seniorenwohnungen

Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 29.11.2011
Wann erforderlich:

Zum Bezug einer öffentlich geförderten Seniorenwohnung für Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

Bei jeder Antragstellung erforderlich: - ausgefülltes Antragsformular - Einkommennachweise von allen Personen - Pass oder Ausweis von allen Personen (ggf. mit Aufenthaltsnachweis) Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden (diese entnehmen Sie bitte dem Merkblatt).

Sind Formulare auszufüllen:

hier im Format pdf:

Persönliches Erscheinen:

ja

Kosten:

keine

Weitere Auskünfte unter:

bitte wenden Sie sich im Einzelfall an unsere Sachbearbeiter/innen

Sonstige Hinweise:

Voraussetzung zum Bezug einer Seniorenwohnung, ist, dass Sie das 60. Lebensjahr vollendet haben und die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

 

mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier

Wohnungsamt

Berliner Straße 100
63065 Offenbach am Main
0 69 / 80 65 - 28 71
wohnungsamt@offenbach.de

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