Dienstleistungs-Steckbrief
Wohnberechtigung
Offenbach, den 28.02.2008, letzte Bearbeitung: 29.11.2011| Wann erforderlich: | Zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung, sogenannter Sozialbauwohnungen oder einer Wohnung der vereinbarten Förderung |
| Welche Unterlagen sind mitzubringen: | Bei jeder Antragstellung erforderlich: - ausgefülltes Antragsformular - Einkommennachweise von allen Personen - Pass, Ausweis oder Geburtsurkunde von allen Personen (ggf. mit Aufenthaltsnachweis) Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden, diese entnehmen Sie bitte dem Merkblatt |
| Sind Formulare auszufüllen: | hier im Format pdf: |
| Persönliches Erscheinen: | ja |
| Kosten: | keine |
| Weitere Auskünfte unter: | bitte wenden Sie sich im Einzelfall an unsere Sachbearbeiter/innen |
| Sonstige Hinweise: | Sie benötigen diese Bescheinigung NICHT wenn Sie eine freifinanzierte Wohung beziehen möchten. mehr zu diesem Thema finden Sie hier |
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Energieversorgung Offenbach AG
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