Offenbach rechnet mit Lärmschutzauflagen für den kompletten Flughafen
„Der Flughafen Frankfurt wird mit starken Einschränkungen aus dem juristischen Verfahren hervorgehen.“ Da ist sich Offenbachs Prozessbevollmächtigter, Dr. Reiner Geulen, sicher. Er geht davon aus, dass es im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht allein um den Lärm der geplanten Nordwestbahn gehen wird, sondern die Lärmauswirkungen des kompletten Flughafenbetriebs betrachtet werden. Weniger sicher ist er hingegen, dass sich die neue Start- und Landebahn noch verhindern lässt.
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Rechtsstreit zum Flughafenausbau: Stadt Offenbach begründet Revision
Die Stadt Offenbach hat als Musterklägerin gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau fristgerecht Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. In der 110 Seiten umfassenden Revisionsbegründung stehen Rechtsverletzungen bei der Standortentscheidung, der Lärmermittlung und die schwerwiegenden Folgen für die Entwicklungsmöglichkeit Offenbachs im Mittelpunkt. Stadtrat Paul-Gerhard Weiß beanstandet besonders den „vollständigen Ermittlungsausfall“ beim aktiven Lärmschutz.
Raumverträglichkeit der Nordwestbahn Gegenstand der Revision in Leipzig
Die für die Stadt Offenbach besonders wichtigen Fragen künftiger Entwicklungsmöglichkeit und die drohende Einschränkung ihrer kommunalen Selbstverwaltung werden auf jeden Fall Gegenstand des Revisionsverfahrens zu Bau und Betrieb der Nordwest-Landebahn beim Bundesverwaltungsgericht sein. Darauf weist Stadtrat Paul-Gerhard Weiß nach dem VGH-Urteil zum Landesentwicklungsplan (LEP) hin. „Diese zentralen Aspekte sind wesentlicher Bestandteil unserer Planfeststellungsklage, für die eine Revision ausdrücklich zugelassen und bereits eingelegt wurde.“
Stadt Offenbach rechnet mit Sieg im Streit um den Flughafenausbau
Im juristischen Streit gegen eine neue Nordwestbahn auf dem Frankfurter Flughafen geht die Stadt Offenbach mit Optimismus in die nächste Instanz. Die AG Flughafen erarbeitet aktuell die Begründung für den Revisionsantrag gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. Der hatte zwar ein absolutes Nachtflugverbot für die Stunden zwischen 23 Uhr und 5 Uhr angeordnet, was für Offenbach immerhin einen Teilsieg darstellt. Grundsätzlich hat der VGH jedoch den Planfeststellungsbeschluss des Landes für den Bau der Nordwestbahn bestätigt. Dagegen zieht Offenbach jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
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