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Sie sind überzeugt: Das Nachtflugverbot hat Bestand (v.l.): Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen, Lärmgutachter Dr. Christian Maschke, Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß und Flughafenexperte Dieter Faulenbach da Costa.

Stadt Offenbach rechnet mit Sieg im Streit um den Flughafenausbau

Im juristischen Streit gegen eine neue Nordwestbahn auf dem Frankfurter Flughafen geht die Stadt Offenbach mit Optimismus in die nächste Instanz. Die AG Flughafen erarbeitet aktuell die Begründung für den Revisionsantrag gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel. Der hatte zwar ein absolutes Nachtflugverbot für die Stunden zwischen 23 Uhr und 5 Uhr angeordnet, was für Offenbach immerhin einen Teilsieg darstellt. Grundsätzlich hat der VGH jedoch den Planfeststellungsbeschluss des Landes für den Bau der Nordwestbahn bestätigt. Dagegen zieht Offenbach jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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Raumverträglichkeit der Nordwestbahn Gegenstand der Revision in Leipzig

Die für die Stadt Offenbach besonders wichtigen Fragen künftiger Entwicklungsmöglichkeit und die drohende Einschränkung ihrer kommunalen Selbstverwaltung werden auf jeden Fall Gegenstand des Revisionsverfahrens zu Bau und Betrieb der Nordwest-Landebahn beim Bundesverwaltungsgericht sein. Darauf weist Stadtrat Paul-Gerhard Weiß nach dem VGH-Urteil zum Landesentwicklungsplan (LEP) hin. „Diese zentralen Aspekte sind wesentlicher Bestandteil unserer Planfeststellungsklage, für die eine Revision ausdrücklich zugelassen und bereits eingelegt wurde.“

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