Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 13. März über Klagen zum Flughafenausbau
Offenbach, den 27.10.2011, letzte Bearbeitung: 02.11.2011Seit Freitag ist die neue Landebahn Nordwest in Betrieb, ohne dass bisher höchst richterlich über die Klagen gegen die neue Bahn und das vorgesehene Betriebsreglement entschieden wurde. Nun steht fest: Am 13. März 2012 wird die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattfinden und erforderlichenfalls am 14. März 2012 fortgesetzt. Das teilte das Bundesverwaltungsgericht heute mit. Wann die Entscheidung des Gerichtes verkündet wird, steht noch nicht fest und wird erst am Ende der mündlichen Verhandlung bekanntgegeben.
In dem Verfahren geht es nicht nur um das Thema „Nachtflugverbot“, wie fälschlicherweise immer wieder behauptet wird, sondern um den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau und Betrieb des Frankfurter Flughafens insgesamt. Als sogenannte „Musterkläger“ zugelassen sind die Städte Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Raunheim und Rüsselsheim, sowie das Klinikum Offenbach und einige private Anlieger der Region. Sie beantragen eine vollständige Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses. Dem gegenüber wollen das Land Hessen und die beigeladene Fraport-AG in ihrer Revision das vom VGH verfügte Nachtflugverbot wieder aufweichen.
Der VGH in Kassel hatte 2009 entschieden, dass der Flughafen zwar ausgebaut werden darf, jedoch planmäßige Flüge zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr ebenso wenig zulässig sind, wie die große Zahl von 150 planmäßigen Flügen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Für die Kernnacht verlangte der VGH ein Nachtflugverbot, und für die gesetzliche Nacht von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr weitere Beschränkungen.
Paul-Gerhard Weiß: „Wir sind für das Verfahren gut aufgestellt und haben in unserer Revisionsbegründung aufgezeigt, warum der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist. Es geht um die Frage, ob man eine ganze Großstadt fast flächendeckend unter einen Lärmteppich mit den damit verbundenen Bauverbotszonen und Auflagen für die Bürger legen darf. Und es geht darum, ob und in welchem Umfang man die Menschen einer Großstadt schützen muss. Wir wissen, dass wir es auf der Gegenseite mit einer starken Lobby zu tun haben und dass Erfolge mühsam erstritten werden müssen. Hier aber entscheidet ein unabhängiges Gericht und wir haben unsere Chancen“.
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