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Lärmschutzkonzept: Für Offenbach völlig ungeeignet

Offenbach, den 05.10.2011

Der für den Flughaufenausbau zuständige Dezernent Paul-Gerhard Weiß hat die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen von Landesregierung und Fraport als für Offenbach völlig ungeeignet und unzureichend kritisiert. „Wir brauchen für die hochbetroffene und dicht besiedelte Großstadt echte Lärmentlastung durch wirksamen aktiven Lärmschutz. Nur wo dieser unmöglich ist, bleibt als letztes Mittel der bauliche Schutz.“

Warm anziehen hilft nicht. Das Streichholzkarlchen bei der Menschenkette am 17.9.2011, Bild: Georg-Foto
Warm anziehen hilft nicht. Das Streichholzkarlchen bei der Menschenkette am 17.9.2011, Bild: Georg-Foto

Doch noch nicht einmal dieser sei für Offenbach gewährleistet: „Wer in Offenbach eine Wohnung oder ein Haus unter der neuen Einflugschneise für die Nordwestbahn besitzt, hat meist keinen Anspruch auf einen Zuschuss, um Schallschutzmaßnahmen einzubauen“. Die sogenannte „Nachtschutzzone“, die einen solchen Anspruch auslöst, endet hier an den Toren der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach. Nur wenige Offenbacher Grundstücke im Bereich der neuen Einflugschneise Nord-West fallen in die Zone. Das sieht die neue Lärmschutzverordnung vor, die Mitte Oktober in Kraft treten soll.

„Für den zusätzlichen Lärm durch die neue Landebahn bekommen wir noch nicht einmal passiven Lärmschutz bezahlt, obwohl auch hier Schutz erforderlich ist“, kritisiert Flughafendezernent Paul-Gerhard Weiß. Dieser sei nur für die bereits existierende Einflugschneise vorgesehen. Das sei zwar eine „Absurdität“ des Fluglärmschutzgesetzes, das den Fluglärm schütze und nicht die Menschen. Auch an anderen Stellen gebe es aber freiwillige Leistungen der Fraport. Stolz sei vermeldet worden, dass man den von der neuen Einflugschneise Betroffenen den Zuschuss freiwillig sofort und nicht erst in 6 Jahren bezahlen wolle, wie es das Gesetz vorsieht.“Die Oberräder unter der Einflugschneise Nordwest bekommen sofort passiven Lärmschutz bezahlt. Die meisten Offenbacher gar nicht, obwohl das Gesetz verlangt, dass auch diese sich künftig schützen müssen. Nur eben auf eigene Kosten“. Die Fluglärmkommission hatte deshalb auch finanzielle Hilfen für Betroffen in der Tagschutzzone 2 gefordert.

Für Paul-Gerhard Weiß macht die Karte mit den Lärmschutzzonen anschaulich sichtbar, wie stark die Stadt Offenbach künftig von Bau- und Planungsbeschränkungen betroffen ist: „ Weil sich der Lärmteppich fast über die gesamte Stadt legt, gelten für 80% unseres Siedlungsgebietes diverse Bauverbote und Planungsbeschränkungen. Für eine Großstadt mit junger Bevölkerung ist das eine unzumutbare Situation“.
Was die Stadt Offenbach immer vorgetragen habe, aber von Fraport und dem Land Hessen noch beim VGH in Kassel als Übertreibung dargestellt wurde, sei jetzt Realität: „Die Planfeststellung für den Flughafenausbau verträgt sich so nicht mit den Aufgaben und Rechten unserer Großstadt. Für die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht haben wir das jetzt amtlich“.