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Rechtsanwältin Ursula Phillip-Gerlach: "Einzigartige Situation"

Offenbach, den 09.01.2008, letzte Bearbeitung: 23.04.2008

Die Frankfurter Rechtsanwältin Ursula Philipp-Gerlach vertritt die Interessen der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO), die Offenbacher Wohnungswirtschaft, den Evangelischen Kirchengemeindeverband Offenbach als Träger von Kindertagesstätten sowie den Klageverein IAGL gegen den erlassenen Planfeststellungsbeschluss. Über das Gebiet rund um den Flughafen RheinMain sagt sie: "Eine vergleichbare Belastungssituation dürfte an keinem vorhandenen oder auszubauenden Flughafen in Deutschland bestehen."

LärmXXL: Sie haben in einer ersten Stellungnahme gesagt, der Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig, weil die Planfeststellungsbehörde dem Antragsteller Fraport zugestanden hat, was dieser gar nicht beantragt hat. Was heißt das?

Ursula Philipp-Gerlach: Der Planfeststellungsbeschluss ist ein eindeutiger Verstoß gegen den Grundsatz der Bindung an den Antrag. Fraport hatte null geplante Flüge zwischen 23 und 5 Uhr beantragt, die Behörde will 17 zulassen. Damit liegt ein Verstoß gegen den rechtlichen Grundsatz ne ultra petita vor – niemandem darf mehr zugesprochen werden, als vom Antrag umfasst wird.

LärmXXL: War dieser Punkt nicht auch Thema bei der Landtagsanhörung zum Landesentwicklungsplan im Mai 2007?

Ursula Philipp-Gerlach: Ja. Auch die Professoren Dr. Matthias Hendler und Dr. Bernhard Stüer haben auf Befragen von Abgeordneten damals die Auffassung vertreten, dass die Behörde den Antrag auf null Nachtflüge nicht kassieren und stattdessen doch Flüge in der Nacht zulassen kann. Möglich wäre höchstens eine Verschärfung der Nachtflugauflagen, zum Beispiel eine Ausweitung der Beschränkungen auf die Zeit von 22 bis 6 Uhr. Stüer und Hendler hatten sich sogar festgelegt: Würde die Genehmigungsbehörde mit dem Nachtflugverbot für Lufthansa-Cargo eine unzumutbare wirtschaftliche Beeinträchtigung sehen, müsste sie Fraport eauffordern, den Antrag zu ändern oder sie müsste selbst den Antrag abweisen.

LärmXXL: Wirtschaftsminister Rhiel hat den Verzicht auf ein totales Nachtflugverbot unter anderem mit Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zu den Flughäfen Leipzig/Halle und Berlin- Schönefeld begründet. In beiden Fällen wurden Nachtflüge zugelassen.

Ursula Philipp-Gerlach: Beide Entscheidungen sind mit Frankfurt nicht zu vergleichen. Leipzig/Halle hat sich speziell für den nächtlichen Express- Frachtflugverkehr positioniert. Deshalb hat das Gericht nächtliche Flüge von Frachtgutverkehr zugelassen, solche von Passagiermaschinen aber abgelehnt. Zu Berlin- Schönefeld haben die Leipziger Richter die Lärmschutzauflagen sogar drastisch verschärft.

LärmXXL: Der Frankfurter Flughafen würde laut Planfeststellungsunterlagen über 270 000 Menschen erheblichen nächtlichen Fluglärm bescheren. Liegt in dieser Dimension nicht auch ein Unterschied zu Leipzig/Halle und Berlin- Schönefeld?

Ursula Philipp-Gerlach: Eindeutig. Rings um den Frankfurter Airport wären 271 060 Menschen, darunter Kinder, Kranke und Ältere, erheblichem nächtlichen Fluglärm ausgesetzt. Eine vergleichbare Belastungssituation dürfte an keinem vorhandenen oder auszubauenden Flughafen in Deutschland bestehen. Besonders stark betroffen ist Offenbach mit rund 80 000 ermittelten Betroffenen. Wie einzigartig die Fluglärm-Situation in Frankfurt ist, zeigt ein anderer Vergleich: In Leipzig/Halle werden für das Jahr 2020 insgesamt 108 000 Flugbewegungen vorausgesagt. In Berlin-Schönefeld sind es 367 000, in Frankfurt aber mindestens 701 000.

LärmXXL: Warum sehen Sie im Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember auch einen Verstoß gegen das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)?

Ursula Philipp-Gerlach: Wegen der Zulassung von Nachtflügen hätte eine neue Anhörung durchgeführt werden müssen. Nach dem UVPG ist immer dann eine erneute Anhörung der Betroffenen notwendig, wenn durch eine Planänderung eine neue beziehungsweise eine geänderte Betroffenheit hervorgerufen wird. Die Anwohner in der Region konnten für den Fall, dass ausgebaut wird, von einer (in der Mediation ausgehandelten) ruhigen, flugfreien Zeit zwischen 23 und 5 Uhr ausgehen. Jetzt sollen es 17 Nachtflüge im Jahresdurchschnitt sein. Das heißt, es können in einer Vielzahl von Nächten auch durchaus viel mehr Flüge sein, da nur die nächtlichen Gesamtjahresflüge gedeckelt wurden. Das hat eine viel größere Lärmbetroffenheit zur Folge. Zudem gibt es Ungereimtheiten, die öffentlich noch nicht bekannt sind.

LärmXXL: Was wissen Sie, was die Öffentlichkeit noch nicht kennt?

Ursula Philipp-Gerlach: Ich hatte im Zuge der im Oktober/ November aufgetauchten Gutachten über den „Nachtflugbedarf“ Akteneinsicht beantragt und erhalten. Ich stieß dabei auf zwei Szenarien, die je Nacht 17 beziehungsweise 25 Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr unterstellten. Kurioserweise ergaben sich dabei für einige Städte bei 25 Nachtflügen geringere Betroffenenzahlen als bei 17 Flügen. Das ist nicht nachvollziehbar und belegt ebenfalls: Die nachgereichten Gutachten zum Nachtflugbedarf hätten vor dem Planfeststellungsbeschluss auf jeden Fall zur öffentlichen Diskussion noch einmal ausgelegt werden müssen.

LärmXXL: Minister Rhiel hat in der Erläuterung des Planfeststellungsbeschlusses betont, die 17 Nachtflüge seien Airlines vorbehalten, die in Frankfurt ihre Heimatbasis und dort viel investiert haben. Ist das nicht ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung? Könnten Air France oder Singapore Airlines nicht auch auf Ausnahmen und damit noch mehr Nachtflüge klagen?

Ursula Philipp-Gerlach: Das wird eine sehr spannende Frage werden. Das vermeintliche Investitionsargument ist aber keines. Die Halle für den Airbus A 380 und der riesige Condor Cargo-Technik-Hangar wurden gebaut, obwohl Lufthansa und LH-Cargo bereits wussten, dass ein Nachtflugverbot beantragt ist. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb jetzt die getätigten Investitionen als Begründung gegen das Nachtflugverbot angeführt werden können.