Paul-Gerhard Weiß: "Letzte Chance, den Ausbau noch zu Fall zu bringen"
Offenbach, den 26.02.2008, letzte Bearbeitung: 16.07.2008Die Stadt Offenbach hat gemeinsam mit der Gemeinnützigen Baugesellschaft Offenbach (GBO) die Klagegemeinschaft "Gerechtigkeit für Offenbach" ins Leben gerufen. Offenbacher Immobilienbesitzer, die gerichtlich gegen den Flughafenausbau vorgehen wollen, sind aufgerufen, sich der Gemeinschaft anzuschließen, um die Chancen auf Erfolg zu erhöhen und das finanzielle Risiko zu mindern. Stadtrat Paul-Gerhard Weiß erläutert im Interview Strategien und Hintergründe.
Lärm XXL: Warum schalten Sie jetzt noch einmal in den 5. Gang?
Paul-Gerhard Weiß: Die Strategie Offenbachs gegen die Nordwestbahn war von Anfang an, so viele Pfeile wie möglich abzuschießen. Das heißt zu Beginn der Gerichtsverfahren: Möglichst viele Kläger sollten möglichst viele Schwachpunkte der Ausbaugenehmigung benennen.
Es gibt in Offenbach mit dem IAGL bereits einen Klageverein. Warum jetzt noch eine zweite Klagegemeinschaft?
Die IAGL hat sich bereits während des Genehmigungsverfahrens gebildet. Sie ist ein Klageunterstützungsverein für die ganze Region und hat ihre Kläger für Offenbach bereits ausgesucht. Sie ist für uns ein wichtiger Partner. „Gerechtigkeit für Offenbach“ konzentriert sich nur auf Offenbach und will zusätzliche, rechtlich relevante Betroffenheit in das Verfahren einbringen, um die Klageaussichten weiter zu verbessern. Über die Musterkläger wird erst noch entschieden.
Warum wird „Gerechtigkeit für Offenbach“ erst jetzt gegründet?
Wir bieten gezielt allen noch nicht organisierten Betroffenen aus Offenbach die Teilnahme an der Klagegemeinschaft an. Wir glauben, dass vielen Wohnungsund Hausbesitzern erst jetzt, nachdem die Genehmigung zum Flughafenausbau erteilt wurde, der Handlungsbedarf in vollem Umfang deutlich wird. Jetzt ist die letzte Chance, die Ausbauplanung noch zu Fall zu bringen. Das ist unser Hauptziel. Das Minimalziel ist die Verbesserung der Lärmsituation. Wir wollen verhindern, dass es infolge des Flughafenausbaus in Offenbach zu unzumutbaren Wohn- und Lebensverhältnissen kommt und die Bürger auch noch die finanziellen Lasten von Lärmschutzmaßnahmen zu tragen haben.
Warum klagt nicht die Stadt Offenbach für ihre Bürgerinnen und Bürger auf Lärm- und Gesundheitsschutz?
Das können wir nicht. Wir können als Kommune nur für unsere Belange klagen wie die Einschränkung der Planungshoheit oder für unser kommunales Eigentum. Die Bürger müssen ihre Recht selbst wahrnehmen, dabei wollen wir sie unterstützen.
Was kann eine Klagegemeinschaft, was der Einzelne nicht kann?
Der Einzelne kann sicherlich für sich klagen, aber das wird eine teure Sache ...
... was heißt teuer?
Man muss mit etwa 12 000 Euro rechnen, knapp kalkuliert. Es herrscht Anwaltspflicht und es entstehen diverse Prozessrisiken. Die Klagegemeinschaft fängt all dies auf und deckelt mit einem einmaligen Beitrag von mindestens 500 Euro das Risiko.
Bleibt es bei diesem Einmalbetrag?
Er ist definitiv gedeckelt auf diese 500 Euro. Alle weitergehende Risiken werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Und wenn es eine zweite Instanz gibt?
Dann machen wir ein neues Konzept. Es kann dann jeder neu entscheiden. Aber es muss niemand ohne Zustimmung ein weiteres finanzielles Risiko eingehen.
Die Klagegemeinschaft ist also auf dem Solidarprinzip aufgebaut?
Ja. Es zahlt jeder einen Betrag und es werden die erfolgversprechendsten Kläger ausgewählt und ins Rennen geschickt.
Wer kann der Klagegemeinschaft beitreten?
Jeder. Aber sie richtet sich vor allem an Immobilienbesitzer, weil diese die Einschränkungen ihres Eigentums geltend machen können, Wertverlust, Aufwendungen für zusätzlichen Lärmschutz. Das wiegt schwer vor Gericht.
Warum müssen Immobilienbesitzer für den Schallschutz selbst aufkommen? Nach dem Verursacherprinzip müsste Fraport zahlen. Die ist für den Krach verantwortlich.
Sollte man meinen. Das ist eine der Absurditäten im neuen Fluglärmschutzgesetz. In Gebieten mit einer Fluglärmbelastung zwischen 55 und 60 dB(A) hält der Gesetzgeber Lärmschutz für erforderlich, meint aber, dass der Betroffene selbst zahlen soll. Das ist eine Regelung, die wir nicht akzeptieren und die man angreifen und überprüfen sollte.
Jeder Kläger kann nur seine eigenen Ansprüche durchsetzen. Das heißt: Das Gericht spricht Kläger X Schallschutz zu. Nachbar Y, der nicht geklagt hat, aber genauso betroffen ist, geht leer aus. Was hilft da die Klagegemeinschaft?
Die Klagegemeinschaft zielt zunächst auf die Verhinderung der Landebahn Nordwest. Gelingt dies, ist das Problem in Gänze weg. Wird der Planfeststellungsbeschluss lediglich in Teilen für fehlerhaft erklärt, könnten jene Zonen weiter gezogen werden, für die Schallschutz zu erbringen ist. Das betrifft dann alle, die in dieser Lärmzone leben.
Sie gehen davon aus, das Gericht werde das Ministerium verpflichten, wegen der großen Zahl der vom Fluglärm in gleicher Art und Weise Betroffenen weitergehende Schutzmaßnahmen anzuordnen, egal wer geklagt hat?
Ja, davon muss man ausgehen. Wir haben eine Dimension von Betroffenheit, die es bei keinen anderen Verfahren in Deutschland bislang gab. Wir haben am Frankfurter Flughafen künftig über 700 000 Flugbewegungen. Offenbach müsste mit über 300 000 Überflügen im Jahr rechnen. Das ist fast so viel wie alle Flüge am künftigen Flughafen Berlin-Schönefeld zusammen. Das ist für Offenbach eine so gewaltige Belastung, da muss eine grundsätzliche Entscheidung her.
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Energieversorgung Offenbach AG
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