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Wer kann klagen?

Offenbach, den 09.01.2008, letzte Bearbeitung: 26.01.2012

Klagen kann, wer von den Folgen des Flughafenausbaus betroffen ist. Sie müssen dies nicht auf eigene Faust tun, Klageverein oder Klagegemeinschaft bieten Rückhalt.

Wer klagen will, muss die Verletzung eigener Rechte geltend machen. Dabei müssen bestimmte Fristen berücksichtigt werden. Zwei Wochen nach der Auslegung – die durch Veröffentlichungen im Amtsblatt der Kommune sowie in Tageszeitungen erfolgen kann – gilt der Planfeststellungsbeschluss als zugestellt. Von diesem Tag an muss die Klage innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht werden. Danach besteht sechs Wochen Zeit, die Klage zu begründen. Die Kläger müssen von einem Anwalt vertreten werden.

Wer gegen den geplanten Flughafenausbau klagen will, aber vor der finanziellen Belastung zurückschreckt, findet Unterstützung im Klageverein IAGL oder in der Klagegemeinschaft "Gerechtigkeit für Offenbach".

Beide Vereinigungen wollen mit Musterklagen gegen den Flughafenausbau vorgehen und bitten dazu um möglichst breite finanzielle Unterstützung.

Während die IAGL (Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm) Privatklagen aus der Region sammelt und daraus eine Auswahl trifft, bündelt die Klagegemeinschaft "Gerechtigkeit für Offenbach" die Interessen der Grund- und Immobilienbesitzer im Stadtgebiet. 

IAGL - Institut zur Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Lärm

Edith-Stein-Straße 11
63075 Offenbach
0 69 / 86 78 13 13

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Klagegemeinschaft "Gerechtigkeit für Offenbach"

Jacques-Offenbach-Straße 22
63069 Offenbach
0 69 / 8 40 00 44 64
Klos@GBO-of.de

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