Stadt Offenbach beschließt Stellungnahme zur geplanten Neuordnung des Himmels
Offenbach, den 02.09.2011, letzte Bearbeitung: 20.09.2011Bis Ende August war die Stadt Offenbach aufgefordert, zum Verordnungsentwurf des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Frankfurter Flughafen eine Stellungnahme abzugeben. „Eine echte Herausforderung in nur zwei Monaten“, berichtet Stadtrat Paul-Gerhard Weiß, dessen Dezernat für die Ausarbeitung federführend war, „denn die Grundlagenprüfung war nicht leicht“.
„Der jetzt vorliegende Verordnungsentwurf der zuständigen Behörde ist ein massiver Einschnitt in die kommunale Planungshoheit“, meint der zuständige Stadtrat, immerhin betreffen die darin vorgesehenen Lärmschutzzonen das gesamte Stadtgebiet:
Über 60dB darf die Lärmbelastung in der „Tag-Schutzzone 1“ betragen, hier dürfen lt. §5 des Fluglärm-Gesetzes keine Wohnungen errichtet werden. In Offenbach beginnt diese Zone hinter dem Stadtteil Lauterborn und umfasst die angrenzenden Waldgebiete Richtung Süden.
Innerhalb der „Tag-Schutzzone 2“ sind bis zu 55 dB erlaubt, in diesem Lärmschutzbereich dürfen keine Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, Kindergärten und ähnlich sensible Einrichtungen gebaut werden. Der Gesetzgeber sieht hier zwar Ausnahmen vor, wenn dies zur Versorgung der Bevölkerung dringend geboten ist, aber Diplom-Ingenieur Dieter Faulenbach von der AG-Flughafen geht davon aus, dass der Flughafenbetreiber Fraport AG gegen jede Ausnahme klagen wird und damit auf die nächsten Jahre kein verlässliches Baurecht in der Stadt umgesetzt werden kann. Bis auf die Stadteile Bürgel, Rumpenheim, Waldheim, Biebernsee, Teile des Nordens und der Innenstadt sowie das Neubaugebiet „An-den-Eichen“ liegen momentan rund 80 Prozent des gesamten Stadtgebietes in der „Tag Schutzzone 2“. Die Nachtschutzzone erstreckt sich immerhin nur auf den südliche Teil Offenbachs.
„Mit den nun vorliegenden Schutzzonen stehen auch einige bereits ausgewiesene Baugebiete zur Disposition“, ergänzt Matthias Seiler, Fachreferent im Bereich Stadtentwicklung und Städtebau der Stadt Offenbach. So gibt es für die Hafenbebauung zwar ohnehin eine Siedlungsbeschränkung, aber zumindest in puncto Lärmschutzzone wäre der jetzige Standort der Grundschule gesichert. Sollte jedoch im Rahmen der Bürobebauung ein Betriebskindergarten geplant sein, könnte dieser unter Umständen nur mit einer Ausnahmegenehmigung zu betreiben sein.
Anders hingegen in Bieber-Ost: dort müssten nach Beendigung des Verfahrens innerhalb von sieben Jahren erste Fakten geschaffen, also „ein Baubeginn sichtbar“ sein, erläutert Seiler weiter. Betroffen wären auch die Pläne zur Umgestaltung des ehemaligen MAN-Areals in der Senefelder Straße: dieses liegt ebenfalls unmittelbar in der „Tag-Schutzzone 2“. Dort wäre zwar eine Umstrukturierung zum Wohnen möglich, aber der Betrieb eines Kindergartens oder einer Schule nur mit Ausnahmeregelung möglich. Auch die derzeit in der Helene-Mayer-Straße entstehende Seniorenresidenz wäre unter den aktuellen Gegebenheiten nur mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Hinzu kommt, dass der derzeitige Testbetrieb in den letzten Monaten zu Abweichungen bei den Flughöhen führte, die von den Bewohnern der Stadt unmittelbar als Lärmbelästigung wahrgenommen wurden. Denn während die Flugzeuge normalerweise mit einem Gleitwinkel von 3 Grad einfliegen, differierte dieser Wert oftmals beträchtlich, berichtet Dieter Faulenbach. Gemeinsam mit dem Stadtrat hat der Dipl.-Ing. das Fluglärmmonitoring des Umwelthauses genutzt und stichprobenartig die Flughöhen in der Waldstraße und in der Sprendlinger Straße überprüft: im Ergebnis waren 30 Prozent der Anflüge zwischen 50 Meter über beziehungsweise 50 Meter unter der Solllinie. Seit langem kämpfe man um eine Erhöhung des Gleitwinkels, berichtet Weiß, denn „nur 02, Grad machen ein Plus von 50 Metern in der Überflughöhe aus und wirken sich mit weniger Lärmbelastung aus.“
Veränderte Flugrouten und weitere Maßnahmen zum aktiven Schallschutz sollten zum Schutz des dichtbesiedelten Zentrums beitragen, fordert daher Flughafenberater Dieter Faulenbach: „Dieser Schutz entsteht nicht, wenn fast eine ganze Stadt unter Schutzzonen gelegt wird“. Für Paul-Gerhard Weiß macht der Verordnungsentwurf nicht nur die Auswirkungen des Planfeststellungsverfahrens amtlich, sondern macht auch die „Fehler in der Grundlage“ nochmals deutlich: so wurden Ausweichrouten nicht berücksichtigt und keine Vorschläge zur Minderung der Belastung in Offenbach erarbeitet. Daher lehnt die Stadt Offenbach den Entwurf ab und fordert weiterhin Entlastung durch aktiven Lärmschutz: „Die Auswirkungen des Flughafens betreffen die gesamte Region, aber wir gehen nun stellvertretend vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig“.
Offenbach.de
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